BGH-Urteil
Kosten für Autodesinfektion durften abgerechnet werden
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Während der Pandemie durften Kfz-Betriebe die Kosten für Desinfektionsmaßnahmen bei Kundenfahrzeugen in Rechnung stellen. Dieses Fazit zieht die ZDK-Rechtsabteilung aus einem Urteil des BGH zu einem Streit zwischen einer Kfz-Versicherung und einem Halter.
Weil eine Kfz-Versicherung nach einem Unfall die Desinfektionskosten für das Auto in Höhe von 17,95 Euro dem Unfallgeschädigten nicht zahlen wollte, landete der Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH).
Das war passiert: Mitten in der Pandemie – im Juni 2020 – wurde das Fahrzeug des Klägers bei einem Verkehrsunfall beschädigt. Um die Schadenhöhe zu ermitteln, beauftragte der Unfallgeschädigte einen Kfz-Sachverständigen. Zum Schutz der Mitarbeiter des Gutachters vor einer möglichen Ansteckung durch den SARS-CoV-2-Virus wurde das Unfallauto vor der Begutachtung und später auch nach der Rückgabe an den Halter desinfiziert.
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