BGH-Urteil Kosten für Autodesinfektion durften abgerechnet werden

Von Doris S. Pfaff 2 min Lesedauer

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Während der Pandemie durften Kfz-Betriebe die Kosten für Desinfektionsmaßnahmen bei Kundenfahrzeugen in Rechnung stellen. Dieses Fazit zieht die ZDK-Rechtsabteilung aus einem Urteil des BGH zu einem Streit zwischen einer Kfz-Versicherung und einem Halter.

Während der Pandemie desinfizierten Kfz-Betriebe zum Schutz vor der Virusinfektion die Kundenfahrzeuge. Die Kosten dafür durften sie laut BGH-Urteil dem Kunden in Rechnung stellen.  (Bild:  ZKF)
Während der Pandemie desinfizierten Kfz-Betriebe zum Schutz vor der Virusinfektion die Kundenfahrzeuge. Die Kosten dafür durften sie laut BGH-Urteil dem Kunden in Rechnung stellen.
(Bild: ZKF)

Weil eine Kfz-Versicherung nach einem Unfall die Desinfektionskosten für das Auto in Höhe von 17,95 Euro dem Unfallgeschädigten nicht zahlen wollte, landete der Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH).

Das war passiert: Mitten in der Pandemie – im Juni 2020 – wurde das Fahrzeug des Klägers bei einem Verkehrsunfall beschädigt. Um die Schadenhöhe zu ermitteln, beauftragte der Unfallgeschädigte einen Kfz-Sachverständigen. Zum Schutz der Mitarbeiter des Gutachters vor einer möglichen Ansteckung durch den SARS-CoV-2-Virus wurde das Unfallauto vor der Begutachtung und später auch nach der Rückgabe an den Halter desinfiziert.