EU-Batterieverordnung Pflichten für Werkstätten greifen schon jetzt

Von Doris S. Pfaff 2 min Lesedauer

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Kfz-Betriebe sollten nicht erst auf die Batteriepasspflicht warten, sondern sich vorher schon mit den Folgen der EU-Vorordnung beschäftigen. Denn die trifft Werkstätten doch früher, als zunächst gedacht, warnt der Kfz-Bundesinnungsverband.

Der Batteriepass wird ab August 2027 Pflicht. Auch der Umgang mit E-Batterien wird von der EU-Verordnung geregelt. Sie ist bereits in Teilen für Kfz-Betriebe verpflichtend.(Bild:  Promotor)
Der Batteriepass wird ab August 2027 Pflicht. Auch der Umgang mit E-Batterien wird von der EU-Verordnung geregelt. Sie ist bereits in Teilen für Kfz-Betriebe verpflichtend.
(Bild: Promotor)

Die neue EU-Batterieverordnung betrifft Kfz-Betriebe deutlich früher als vielfach angenommen. Darauf weist der Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) hin. Sie ist nicht nur auf den Batteriepass beschränkt, der erst ab Februar 2027 verpflichtend wird. Schon seit vergangenem Jahr greifen Pflichten, die den Werkstattalltag betreffen. Darauf sollten sich Werkstätten vorbereiten, auch um Bußgelder und Haftungsrisiken zu vermeiden.

Im Mittelpunkt stehen Traktionsbatterien aus Elektro- und Hybridfahrzeugen, Ersatz- und Austauschbatterien sowie ausgebaute Hochvoltmodule. Sobald eine Batterie aus dem Fahrzeug entfernt wird, entstehen laut BIV rechtliche, organisatorische und haftungsrelevante Pflichten – unabhängig davon, ob die Batterie entsorgt, weitergegeben oder wiederverwendet wird.