EU-Batterieverordnung
Pflichten für Werkstätten greifen schon jetzt
Anbieter zum Thema
Kfz-Betriebe sollten nicht erst auf die Batteriepasspflicht warten, sondern sich vorher schon mit den Folgen der EU-Vorordnung beschäftigen. Denn die trifft Werkstätten doch früher, als zunächst gedacht, warnt der Kfz-Bundesinnungsverband.
Die neue EU-Batterieverordnung betrifft Kfz-Betriebe deutlich früher als vielfach angenommen. Darauf weist der Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) hin. Sie ist nicht nur auf den Batteriepass beschränkt, der erst ab Februar 2027 verpflichtend wird. Schon seit vergangenem Jahr greifen Pflichten, die den Werkstattalltag betreffen. Darauf sollten sich Werkstätten vorbereiten, auch um Bußgelder und Haftungsrisiken zu vermeiden.
Im Mittelpunkt stehen Traktionsbatterien aus Elektro- und Hybridfahrzeugen, Ersatz- und Austauschbatterien sowie ausgebaute Hochvoltmodule. Sobald eine Batterie aus dem Fahrzeug entfernt wird, entstehen laut BIV rechtliche, organisatorische und haftungsrelevante Pflichten – unabhängig davon, ob die Batterie entsorgt, weitergegeben oder wiederverwendet wird.
-
4 Wochen kostenlos testen
-
Danach 17,90 € / Monat
-
Jederzeit kündbar
Sie haben bereits ein Konto? Hier einloggen