Pit-Stop-Werbung unzulässig
Die Werkstattkette hat eine einstweilige Verfügung gegen eine von ihr initiierte HU-Kampagne erhalten.
Das Landgericht Darmstadt hat eine Pit-Stop-Werbekampagne für die Hauptuntersuchung aus dem August 2005 mit einer einstweiligen Verfügung für unzulässig erklärt. Der Inhalt "Wer mehr zahlt, ist selbst schuld! HU + AU 49,-- Euro" hat nach Auffassung des Gerichtes den Eindruck erweckt, dass die Werkstatt diese Leistung selbst erbringe, was rechtlich aber nicht möglich ist.
Wie der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe in einem Rundschreiben weiter ausführt, hält das Gericht bei dieser Art von Werbung einen Hinweis für erforderlich, dass die HU im Rahmen und für Rechnung einer anerkannten Überwachungsorganisation erbracht wird bzw. dass externe Prüfingenieure einer solchen Organisation die Untersuchung durchführen. Dies gelte analog auch für die Abgasuntersuchung. Der konkrete Name der jeweiligen Organisation müsse allerdings nicht genannt werden.