Seit Anfang 2022 können Besitzer von E-Autos in Deutschland mit der THG-Quote jedes Jahr ein ordentliches Taschengeld einstreichen. 2024 dürfte es allerdings mager ausfallen.
Die finanziellen Vorteile für E-Fahrer fallen zunehmend bescheidener aus.
(Bild: Kia)
Ende 2023 hat die Bundesregierung die üppige staatliche Förderung für den E-Auto-Kauf überraschend eingestellt. Andere finanzielle Vorteile bleiben E-Fahrern hingegen erhalten. Dazu gehört neben der Befreiung von der Kfz-Steuer auch die bislang recht lukrative THG-Prämie. Nutzer von E-Autos und anderen E-Fahrzeugen konnten dank dieser 2022 und 2023 stattliche Summen von 250 bis rund 400 Euro steuerfrei einstreichen. Für dieses Jahr deutet sich allerdings ein regelrechter Absturz auf ein eher zweistelliges Niveau an. Auch einige weitere Änderungen gibt es.
Zu letzteren gehört eine bereits 2023 eingeführte Fristverkürzung. Im ersten Jahr 2022 war es noch bis Ende Februar des Folgejahres möglich, Anträge für den THG-Quotenhandel beim Umweltbundesamt einzureichen. In diesem Jahr endet der Termin am 15. November 2024. Diese Frist gilt für den Eingang beim Umweltbundesamt. Beim Vermittler sollte man als E-Auto-Nutzer den Antrag hingegen bis Ende Oktober stellen.
Wer übrigens mit dem Gedanken spielt, sein E-Auto bald zu verkaufen, oder bei wem etwa das Ende eines Leasing-Vertrags bevorsteht, sollte zeitnah vor einem Halterwechsel einen Antrag stellen. In diesem Fall hat nämlich der erste Antragsteller den alleinigen Anspruch auf die THG-Quote für 2024. Ein neuer Halter darf anschließend keinen zweiten Antrag stellen und muss sich bis zum Folgejahr gedulden.
Gestopfte Schlupflöcher
Darüber hinaus wurde ein 2022 noch bestehendes Schlupfloch für Nutzer von elektrischen Kleinkrafträdern, die maximal 45 km/h schnell fahren, gestopft. Eigentlich waren diese für den THG-Handel nicht vorgesehen. Wer seinen Einspurstromer jedoch bei der Zulassungsbehörde als Kraftfahrzeug angemeldet hat, konnte dennoch am THG-Quotenhandel teilnehmen.
Mittlerweile ist diese Fahrzeuggattung von der Prämie ausgeschlossen. Lediglich für elektrische Motorräder und Roller mit mehr als 11 kW/15 PS Leistung bleibt diese Option weiter bestehen. Ebenfalls für den THG-Quotenhandel qualifiziert sind E-Busse und E-Nutzfahrzeuge der Klassen N2, N3, M3 und E-Flotten sowie im Laderegister gemeldete Ladesäulen.
Wichtiger als einige Änderungen bei den Rahmenbedingungen ist für die meisten jedoch die Frage nach der Prämienhöhe in diesem Jahr. Hier verdichten sich mittlerweile die Hinweise, dass diese deutlich niedriger als in den Vorjahren ausfallen wird. Für diese Entwicklung finden sich mehrere Gründe. Um diese zu verstehen, lohnt sich ein kleiner Exkurs zur Funktionsweise des THG-Quotenhandels.
Die Treibhausgasminderungsquote (THG)
Die Treibhausgasminderungsquote – kurz THG-Quote – soll die CO2-Emissionen im Verkehrssektor verringern und so helfen, Klimaziele zu erreichen. Erfüllen müssen die Minderungsquoten Mineralölkonzerne, die jedes Jahr neue Reduzierungsvorgaben erhalten. Für 2024 wird ein Minus von 9,25 Prozent gefordert. Werden die Zielvorgaben nicht erreicht, müssen für jede zu viel emittierte Tonne 600 Euro Strafe gezahlt werden.
Um die Treibhausgasminderungsquote zu erfüllen, wird deshalb in alternative Energieformen investiert. Dazu gehören etwa Biokraftstoffe oder Strom. Zum Ausgleich anrechnen lassen sich etwa die Installationen von Ladesäulen und Windkrafträdern oder seit 2022 der Kauf der Quoten von Elektroautos.
E-Auto-Besitzer können sich seither die CO2-Einsparungen zertifizieren lassen, die sie durch die Nutzung von emissionsfreien Fahrzeugen erreichen, und diese quotenpflichtigen Unternehmen zum Kauf anbieten. Die einzelnen E-Auto-Zertifikate werden dabei in größeren Mengen von Vermittlern aufgekauft, die diese dann über eine Börse an Mineralölfirmen weiterveräußern. Das damit eingenommene Geld wird schließlich abzüglich Provisionsbehalt an die einzelnen Autobesitzer ausgezahlt.
Auf diesen Markt und speziell auf die für E-Autos gezahlten Quoten nehmen mehrere Faktoren Einfluss. Entscheidend ist etwa, welche Verschmutzungsrechte eingeräumt werden und welcher Ausgleichshandel in welcher Höhe angerechnet wird. Speziell bei E-Autos hängt Letzteres davon ab, wie sich unser Strommix zusammensetzt.
Stand: 08.12.2025
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Strommix weniger klimafreundlich
Für die Berechnung der THG-Quote 2022 war der Strommix aus dem Jahr 2020 mit vergleichsweise viel klimafreundlichem Windstrom Berechnungsgrundlage, was wiederum für hohe THG-Quoten gesorgt hat. Zwischenzeitlich ist im deutschen Strommix der Anteil fossiler Energieträger gestiegen, weshalb E-Autos als schmutziger als noch vor zwei Jahren eingestuft werden. Die deshalb bei Elektromobilen niedriger angerechneten CO2-Einsparungen sorgen wiederum für verringerte Prämiensummen.
Darüber hinaus hat es bei den zuvor erwähnten Biokraftstoffen eine besondere Entwicklung gegeben. Herkömmlicher Biosprit aus landwirtschaftlichem Anbau wurde vergangenes Jahr gedeckelt, sogenannte „fortschrittliche Biokraftstoffe“ hingegen nicht. Mit letzteren sind Biokraftstoffe gemeint, die als Recycling-Produkt aus Abfällen gewonnen werden und damit nicht mehr in Konkurrenz mit der Nahrungsmittelproduktion stehen. Von diesen ist das Angebot 2023 ungewöhnlich stark gestiegen, was wiederum Mineralölkonzerne dazu bewogen hat, verstärkt in diesen Biosprit der zweiten Generation statt in E-Auto-Zertifikate zu investieren.
In einigen Medien wurde berichtet, dass der deutsche Markt 2023 mit Biosprit regelrecht geflutet wurde, während 2022 unter anderem aufgrund zwischenzeitlich niedriger Pegelstände in deutschen Flüssen davon deutlich weniger zur Verfügung stand. Angesichts der stark gestiegenen Mengen gibt es allerdings den Verdacht, dass es sich bei den vor allem aus China importierten Ökokraftstoffen zumindest teilweise um falsch deklarierten Biosprit handeln könnte.
Fahrzeugbesitzer bangen um Auszahlung
Was auch immer an dem im Raum stehenden Etikettenschwindel dran ist: E-Auto-Fahrer gucken aktuell beim THG-Quotenhandel in die Röhre. Die Zahl der Vermittler ist wieder etwas überschaubarer geworden, denn einige von ihnen haben 2023 wohl aufgrund der volatilen Preise beim THG-Handel Insolvenz angemeldet. Etliche E-Fahrer mussten deshalb um ihre Quotenzahlung bangen. Die übrigen Vermittler stellen mittlerweile deutlich bescheidenere Summen als noch in den Vorjahren von oft nur noch 50 bis 100 Euro in Aussicht.
Wer die verschiedenen Auszahlungsmodelle der Vermittler vergleicht, findet dennoch weiterhin Angebote in sehr unterschiedlicher Höhe. Einige locken mit Sofortzahlungen im zweistelligen Bereich, andere mit kurzfristigen Garantiezahlungen auf niedrigem dreistelligem Niveau. Wiederum einige Vermittler stellen Beträge von über 400 Euro in Aussicht, deren Auszahlung sich allerdings hinziehen und möglicherweise deutlich niedriger als vielleicht erhofft ausfallen könnte.
Intransparente Übertragungsprozesse
Zwar hat die Erfahrung der vergangenen zwei Jahre gezeigt, dass sich Warten lohnen kann. Mittlerweile muss man sich allerdings auch die Frage stellen, wie verlässlich die Vermittler wirtschaften, die mit hohen Prämien locken. Mit Emobia hat zum Beispiel ein Vermittler 2023 Insolvenz angemeldet und in einem recht intransparenten Verfahren die Vermarktung der Prämienanträge an einen anderen Vermittler übertragen. Das hat zum Teil zu deutlich verspäteten Auszahlungen und außerdem gesenkten Preise geführt.
Bei der Übertragung der Vermarktungsrechte wurden E-Fahrer zudem gleich für mehrere Jahre an neue Vermittler gebunden, die für 2024 sehr niedrige Zahlungen in Aussicht stellen. In Online-Foren finden sich unter anderem viele Beiträge von irritierten wie frustrierten Ex-Emobia-Kunden.