Qualitätskontrollen in Prüfstützpunkten
Überwachungsorganisationen müssen qualitätssichernde Maßnahmen auch für in Kfz-Werkstätten durchgeführten Hauptuntersuchungen nachweisen.
In diesen Monaten erfolgt in mehreren Bundesländern bei zahlreichen Überwachungsorganisationen eine unangekündigte Qualitätskontrolle in den Prüfstützpunkten des Kraftfahrzeughandwerks. Fahrzeuge, die zur HU vorgeführt wurden, werden anschließend nochmals auf die korrekte Durchführung des Sicherheitschecks überprüft.
Die Überwachungsorganisationen haben die Werkstätten, mit denen sie zusammenarbeiten, in der Regel bereits angeschrieben und sie über dieses Vorhaben informiert. Alle Überwachungsinstitutionen müssen ein Qualitätssicherungssystem vorhalten und sind verpflichtet, ihre Dienstleistungen auf dem vom Gesetzgeber vorgegebenen Qualitätsniveau zu halten und dies auch zu kontrollieren. Das schließt angemessene Überprüfungen der Mitarbeiter ein.
Die unangekündigten Qualitätskontrollen dienen neben Audits und verdeckten Tests der Überprüfung der erfolgten Hauptuntersuchung (HU). Im Zuge dieser Kontrollen wird das Fahrzeug nach einer HU von speziellen Auditoren geprüft und das Referenzergebnis mit dem Ergebnis der HU des Prüfingenieurs verglichen. Die Auswertung der Kontrollen wird den zuständigen Aufsichtsbehörden vorgelegt.