Reparaturklausel: Bundesregierung bedeckt
Die Bundesregierung hat sich in der Antwort auf eine Anfrage zur von der EU vorgeschlagenen Reparaturklausel beim Geschmacksmusterschutz für sichtbare Auto-Ersatzteile zurückhaltend geäußert.
Sehr zurückhaltend geäußert hat sich die Bundesregierung in der Antwort auf eine Anfrage der FDP-Fraktion zur von der EU vorgeschlagenen Reparaturklausel beim Geschmacksmusterschutz für sichtbare Auto-Ersatzteile.
Bei ihrer abschließenden Bewertung des Vorschlages der Europäischen Kommission über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen sei die Regierung bemüht, sowohl die berechtigten Interessen der Verbraucher zu berücksichtigen, als auch das Interesse an funktionierenden, wettbewerbsfähigen Automobil- und Zulieferindustrien in Europa, heißt es salomonisch in der Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion. .
Bei ihrer Meinungsbildung werde die Regierung sowohl die langjährige strittige Diskussion zu der Problematik des Geschmackmusterschutzes bei sichtbaren Ersatzteilen zu berücksichtigen haben als auch aktuelle Stellungnahmen des Bundestages und des Europaparlaments, die derzeit noch nicht vorlägen.
Die von der Kommission favorisierten Regelung sieht bei sichtbaren Auto-Ersatzteilen zu Reparaturzwecken eine Ausnahme vom grundsätzlichen Geschmacksmusterschutz vor. Dieser steht die Bundesregierung nach wie vor reserviert gegenüber. Das zeigt die Aussage, dass tragende Gründe für das vorzeitige Vorlegen des Änderungsvorschlages der EU-Kommission aus Sicht der Bundesregierung weder dargelegt noch ersichtlich seien.