Künstliche Intelligenz und Arbeitsrecht Robo-Boss und Kollege KI: Wer sagt, wo’s langgeht?

Von Dr. Astrid Schnabel und Dr. Isabel Schäfer, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft 4 min Lesedauer

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Ob automatisierte Abläufe im Lager oder die Schichtplanung in der Werkstatt: Für den „Kollegen KI“ gibt es immer mehr Einsatzfelder in Unternehmen. Damit ergeben sich zugleich alte und neue arbeitsrechtliche Fragen, die zu klären sind.

KI-Software wird in vielen Unternehmen eingesetzt. Das hat auch arbeitsrechtliche Aspekte, die man nicht außer Acht lassen sollte.(Bild:  © Suriya - adobe.stock.com)
KI-Software wird in vielen Unternehmen eingesetzt. Das hat auch arbeitsrechtliche Aspekte, die man nicht außer Acht lassen sollte.
(Bild: © Suriya - adobe.stock.com)

Im Arbeitsalltag gibt es zahlreiche Einsatzfelder, bei denen man künstliche Intelligenz (KI) nutzen kann. Dazu zählen unter anderem die folgenden Beispiele:

Algorithmisches Management: Mittels intelligenter Algorithmen und digitaler Technologien werden Daten gesammelt, die dazu dienen sollen, Mitarbeiter einzustellen und den Personaleinsatz zu steuern.