Rundfunkbeiträge belasten Kfz-Gewerbe extrem

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Andere Branchen sind auch betroffen, einzelne Unternehmen klagen. Ist dies auch ein Weg für das Kfz-Gewerbe?

Wie aus der Presse zu entnehmen ist, haben die Drogeriekette Rossmann und der Autovermieter Sixt als jeweils betroffenes Unternehmen Klage gegen den Rundfunkbeitrag eingelegt. Auch besonders hart betroffenen Unternehmen des Kfz-Gewerbes steht dieser Weg grundsätzlich offen. Als Verband haben wir keine Klagebefugnis.

Welche weiteren Schritte unternimmt der Verband?

Der ZDK hat zunächst die Verbandsorganisation gebeten, konkrete Beitragsabrechnungen zur Verfügung zu stellen. Mit diesem Zahlenmaterial wird die Organisation auf die Politik zugehen mit der klaren Forderung, schnellstmöglich Veränderungen herbeizuführen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Höhe des Rundfunkbeitrages unter dem Vorbehalt der Überprüfung steht. Im Jahre 2013 soll auf Grundlage des tatsächlichen Beitragsaufkommens der Beitrag für die Folgejahre geschätzt werden. Ein Schwerpunkt dabei ist laut Rundfunkbeitragsstaatsverträg die Beitragspflicht für Kraftfahrzeuge. Allerdings soll die Prüfung erst 2014 abgeschlossen sein, entsprechend ist mit Veränderungen grundsätzlich erst 2015 zu rechnen. Dies ist aus unserer Sicht jedoch viel zu spät. Unser Ziel muss es sein, möglichst kurzfristig Veränderungen herbeizuführen. Möglicherweise bietet das Wahljahr dazu verbesserte Chancen.

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