Auch das Kfz-Gewerbe Sachsen-Anhalt möchte den ZVK verlassen. Bei ihrer Versammlung in Leipzig beauftragten die Mitglieder, dem Bundesinnungsverband noch dieses Jahr zu kündigen, sofern ihnen keine Nachteile drohen.
Der Vorstand des Kfz-Gewerbes Sachsen-Anhalt: (v. l.) Geschäftsführer Michael Koch, Präsident Thomas Peckruhn, Jens Stierwald, Ulrich Spey und Matthias Bauher; es fehlt Vizepräsident Martin Förster.
(Bild: Holger Zietz - VCG)
Dicke Luft in Bezug auf den Zentralverband des Kraftfahrzeughandwerks (ZVK) herrscht auch beim Kfz-Gewerbe Sachsen-Anhalt: Die Obermeister der Kfz-Innungen stimmten bei ihrer außerordentlichen Mitgliederversammlung in Möckern einstimmig dafür, dem ZVK den Rücken zu kehren. Das Thema Austritt war das einzige auf der Tagesordnung der Sondersitzung.
Der Vorstand des Landesverbands mit Präsident Thomas Peckruhn und seinem Vizepräsidenten Martin Förster soll einen ZVK-Austritt auf mögliche Nachteile für die Mitglieder prüfen und nach Möglichkeit noch in diesem Jahr die Kündigung einreichen. Ein Austritt kann wegen der regulären Kündigungsfrist von zwölf Monaten jedoch erst ab Januar 2027 wirksam werden.
Vizepräsident Martin Förster vom Kfz-Gewerbe Sachsen-Anhalt zeigt sich verärgert über die ZVK-Spitze.
(Bild: Kfz-Gewerbe Sachsen-Anhalt)
„Ein Austritt des Kfz-Gewerbes Sachsen-Anhalt aus dem ZVK kommt für die Obermeister insbesondere deswegen in Betracht, da wir absolut davon überzeugt sind, dass die Interessen aller Kfz-Betriebe, egal ob Handel oder Handwerk, ausschließlich vom ZDK nachhaltig vertreten werden können“, betonte Vizepräsident Förster.
Die beschlossene Trennung der gemeinsamen Geschäftsstelle von ZDK und ZVK und die daraus resultierenden Entwicklungen stießen in den eigenen Reihen auf großes Unverständnis und Widerspruch. Förster: „Bislang wurde seitens des ZVK noch nicht einmal ansatzweise dargelegt, wie die Kfz-Betriebe durch den ZVK besser vertreten werden sollten als vom ZDK.“
5 von 14 Landesverbänden wollen austreten
Sachsen-Anhalt ist nun der fünfte Landesverband von insgesamt 14, der innerhalb kürzester Zeit seine ZVK-Kündigung in Erwägung zieht. Die Landesverbände Hessen, Baden-Württemberg, Saarland und Sachsen haben ebenfalls das Votum ihrer Delegierten erhalten, die Folgen eines Austritts aus dem Bundesinnungsverband zu prüfen.
Hinter diesen Prüfaufträgen steht die sehr große Unzufriedenheit mit der ZVK-Spitze und der seitens des ZVK beschlossenen Einrichtung einer eigenen Geschäftsstelle. Der Beschluss fußt im Wesentlichen auf der Zustimmung der Landesverbände Bayern, NRW und Rheinland-Pfalz, die zum Ende des Jahres aus dem ZDK austreten. Grund dafür war Unzufriedenheit mit der ZDK-Führung. Inzwischen haben die neun Landesverbände erklärt, den ZVK wegen seiner Beschlüsse auf seiner außerordentlichen Mitgliederversammlung verklagen zu wollen.
„Der ZDK hat in der jüngsten Vergangenheit gezeigt, dass er seine internen Probleme erkannt hat und willens ist, diese anzugehen“, betonte Präsident Thomas Peckruhn, der zugleich auch ZDK-Präsident ist. Dafür habe sich die Mehrheit der Mitglieder, darunter neun Landesverbände und 30 Fabrikatsverbände, bei der ZDK-Jahresversammlung am 23. September ausgesprochen. Die aber notwendige Dreiviertelmehrheit für die vorgelegte Satzungsänderung wurde jedoch nicht erreicht, da fünf Landesverbände die Reform blockiert hätten. Dies dürften die drei Landesverbände sein, die dieses Jahr noch austreten: Bayern, NRW und Rheinland-Pfalz, sowie Hamburg und Berlin-Brandenburg, die zumindest ihren Austrittswillen erklärt haben.
Nun soll auch der Vorstand von Sachsen-Anhalt prüfen, welche Folgen für die Betriebe ein ZVK-Austritt haben könnte. Ein wichtiges Kriterium dabei ist die Frage nach den hoheitlichen Aufgaben wie Abgasuntersuchung und Sicherheitsprüfung. „Diese Aufgaben müssen auch nach einem Austritt aus dem ZVK ohne Einschränkungen bei den Kfz-Innungen und Betrieben in Sachsen-Anhalt verbleiben“, betonen Peckruhn und Förster.
Landesverband trägt vorerst die doppelte Mitgliedsgebühr
Bis die Kündigung wirksam ist, wird der Landesverband für die Mitglieder, die ab 2026 durch die Trennung notwendig gewordenen doppelten Beitragsgebühren tragen, jedoch maximal für zwei Jahre. Eine kostenmäßige Belastung der sachsen-anhaltischen Kfz-Innungen und Betriebe wird es daher nicht geben, so Peckruhn. Sollte der ZVK-Austritt keine negativen Auswirkungen für die Mitglieder und Betriebe ergeben, dürften der Vorstand und die Geschäftsführung noch in diesem Jahr die Kündigung einreichen.
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