Sachverständigenorganisationen: Ende eines Monopols
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Mehr Chancengleichheit unter den Prüforganisationen gibt es seit Februar 2019. Waren Vollgutachten und Einzelabnahmen bislang TÜV und Dekra vorbehalten, können nun auch GTÜ und KÜS diese Dienstleistungen anbieten.
Gleiches Recht für alle: Dieser Grundsatz gilt künftig für Prüforganisationen bei der Erstellung von Vollgutachten und Einzelabnahmen. Bis Februar 2019 war dies ein Privileg, das den Technischen Prüfstellen vorbehalten war: Vollgutachten durften in den alten Bundesländern bislang nur der TÜV und in den neuen Bundesländern die Dekra erstellen. Damit ist die seit über zehn Jahren andauernde Monopolstellung der Technischen Prüfstellen im Bereich der Genehmigungsbegutachtung beendet. Die beschlossene Änderung tritt in Kraft, sobald sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist. Dies könnte bis Ende März geschehen.
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