Audi betonte, der Bundesgerichtshof habe sich in seiner Entscheidung „zu einem konkreten Verfahren in einer Sonderkonstellation geäußert“. „Das Urteil betrifft damit nicht die Frage der sittenwidrigen Schädigung und lässt keine Rückschlüsse hierauf zu. Aus unserer Sicht ist dem Kläger kein Schaden entstanden.“
225.000 Audi-Fahrzeuge vom Rückruf betroffen
Nach dem Auffliegen des Abgasskandals um den VW-Motor EA189 im Herbst 2015 waren schnell auch die größeren Audi-Motoren in Verdacht geraten. Im März 2017 nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf. Seit September 2020 stehen Ex-Audi-Chef Rupert Stadler, der frühere Audi-Motorenchef und spätere Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz und zwei leitende Audi-Ingenieure in München vor Gericht.
Auch bei Audi geht es um den Vorwurf, dass Hunderttausende Dieselmotoren so manipuliert worden sein sollen, dass sie Abgastests bestanden, obwohl sie im Straßenverkehr zu viele Giftstoffe ausstießen. Das KBA hatte etliche Rückrufe angeordnet, nach Angaben von Audi sind davon rund 225.000 Fahrzeuge betroffen.
BGH will konkrete Anhaltspunkte
Nach Angaben des Ingolstädter Autobauers sind bis Ende November knapp 8.600 erstinstanzliche und rund 650 zweitinstanzliche Urteile zu Audi-Dieselmotoren (V-TDI) ergangen. Dabei hätten die Richter in jeweils rund 80 Prozent der Fälle zugunsten von Audi entschieden.
Höchstrichterliche Urteile zu Audi gibt es bislang aber nur in Bezug auf den VW-Motor EA189, der auch in kleineren Audi-Dieseln zum Einsatz kam. Betroffene Audi-Käufer haben hier meist gegen VW geklagt – und in vielen Fällen auch Geld zurückbekommen. Kläger, die gegen Audi vorgegangen sind, haben es deutlich schwerer. Denn der BGH erwartet konkrete Anhaltspunkte dafür, dass bei Audi jemand von der illegalen Abgastechnik wusste. Mehrere Urteile des OLG München, das diese Einschätzung sehr detailliert begründet hatte, hielten im November aber der Überprüfung stand.
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