Schadenersatz für Motorschaden nach Gas-Umrüstung
Der Einbauer einer Gasanlage ist dazu verpflichtet, eine Regelungstechnik einzubauen, die der erhöhten thermischen Belastung der Zylinderventile durch die Verbrennung von Gas entgegenwirkt.
Der Einbauer einer Gasanlage ist zum Schadenersatz verpflichtet, wenn er es versäumt hat, eine Regelungstechnik einzubauen, die der erhöhten thermischen Belastung der Zylinderventile durch die Verbrennung von Gas entgegenwirkt. So hat es das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem Hinweisbeschluss vom 13.4.2010 (AZ: 5 U 136/10) festgelegt.
Im vorliegenden Fall ließ der Kläger seinen Ford im September 2005 in dem „Autogaszentrum“ der Beklagten von Benzin- auf Gasbetrieb umrüsten. Dafür zahlte er 2.500,96 Euro. Daraufhin hatte das Fahrzeug im Februar 2006 an einem Zylinder einen erheblichen Kompressionsverlust und an weiteren Zylindern leichte Ausfälle. Der defekte Zylinderkopf musste ausgetauscht werden. Die Reparatur kostete den Kläger insgesamt 3.455,31 Euro. Der Kläger verklagte das Autogaszentrum auf Schadenersatz in Höhe von 5.956,27 Euro (Umrüstung und Reparatur) zuzüglich außergerichtlichter Rechtsanwaltskosten und Übernahme der Kosten für den Ausbau der Gasanlage, die er zurückgeben wollte.
Der Kläger hatte zunächst ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet, in dem ein Sachverständiger feststellte, dass durch die Gasanlage die Einlassventile an den Zylindern aufgrund einer übermäßigen Hitzeentwicklung im Kompressionsraum beschädigt worden seien. Das Landgericht, das erstinstanzlich über den Fall zu entscheiden hatte, hielt diesen Schadenhergang für bewiesen und verurteilte die Beklagte weitgehend nach Antrag des Klägers. Das Autogaszentrum ging gegen dieses Urteil in Berufung, hatte damit aber vor dem OLG Koblenz keinen Erfolg.
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