Onlinebusiness
Schritt für Schritt zur barrierefreien Webseite
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Digitale Barrieren abbauen, einen einfachen und komfortablen Zugang zur Webseite von Autohaus oder Werkstatt schaffen: Davon profitieren Internetnutzer und Unternehmen gleichermaßen. Barrierefreiheit herzustellen, ist gar nicht so kompliziert. Eine Anleitung in zehn Schritten.
Die Uhr tickt: Am 28. Juni 2025 tritt die EU-Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit (European Accessibility Act – EAA) in Kraft. Diese verpflichtet die Mitgliedsstaaten, den Onlinehandel barrierefrei zu gestalten. Denn digitale Teilhabe zählt zu den zentralen Rechten von Menschen mit Behinderungen, die sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention ergeben.
In Deutschland wird die Richtlinie durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt, welches private Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Produkte und Dienstleistungen auf digitale Barrierefreiheit zu prüfen und an die gesetzlichen Vorgaben anzupassen. Dies gilt für Produkthersteller und Dienstleister jeglicher Unternehmensgröße. Ausnahmen gelten nur für Kleinunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Umsatz unter zwei Millionen Euro. Bei Nichterfüllung drohen Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro.
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