SED-Party: Muss Honda Kündigung aussetzen?
Der Rostocker Honda-Händler Ulrich Peck hat angeblich am Donnerstag vor dem Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen den Autokonzern erwirkt. Damit wäre die gegen ihn ausgesprochene Kündigung ausgesetzt.
Der Rostocker Honda-Händler Ulrich Peck hat am Donnerstag vor dem Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen seine Kündigung erwirkt. Das teilte gestern Pecks Anwalt Peter-Michael Diestel mehreren Tageszeitungen, unter anderem der Ostsee-Zeitung, mit. Danach habe das Gericht Honda verpflichtet, dem Händler mit seinen beiden Autohäusern in Rostock und Alt Kätwin einstweilen wieder Zugang zum Honda-Bestellsystem zu verschaffen.
Hintergrund der Auseinandersetzung ist die fristlose Vertragskündigung des Händlers durch Honda nach einer Feier in dessen Rostocker Autohaus Anfang des Jahres (siehe auch »kfz-betrieb«-Wochenjournal 4/5). Weil hier unter anderem ehemalige SED-Größen wie PDS-Bundeschef Lothar Bisky, der frühere DDR-Verteidigungsminister Heinz Keßler und der ehemalige Chef der Nationalen Volksarmee, Fritz Streletz, die Haftentlassung von Egon Krenz gefeiert hatten, hatte Honda mit der Begründung, Verkaufsräume seien keine Orte für politische Veranstaltungen, den Händler-Vertrag fristlos gekündigt. Diestel, der selbst an der Feier teilgenommen hatte, wird von der Ostsee-Zeitung mit den Worten zitiert: „Honda vermischt Recht, Moral und Wirtschaft in ungerechtfertigter Weise.".
Honda-Sprecher Alexander Heintzel sagte der Tageszeitung, Honda werde an der fristlosen Kündigung festhalten. Honda läge bislang weder die einstweilige Verfügung noch die durch Peck angekündigte Klage vor.