Auswirkungen, Anpassungsbedarf und Chancen Die KI-Verordnung ist (endlich) da

Von Christian Kuß und Alina Moers, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft 8 min Lesedauer

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Seit 1. August 2024 gilt die KI-Verordnung. Sie richtet sich an Anbieter und Nutzer von KI-Systemen und erfordert rasches Handeln. Denn die ersten Verpflichtungen aus der KI-VO sollen binnen sechs Monaten umgesetzt sein. Ansonsten drohen hohe Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro. Was Unternehmen nun beachten müssen.

Wenn auf der Website eines Autohauses ein Chatbot im Einsatz ist, gilt die KI-Verordnung. (Bild:  tippapatt - stock.adobe.com)
Wenn auf der Website eines Autohauses ein Chatbot im Einsatz ist, gilt die KI-Verordnung.
(Bild: tippapatt - stock.adobe.com)

Am 1. August 2024 ist die KI-Verordnung (KI-VO) in Kraft getreten. Da es sich um eine europäische Verordnung handelt, muss sie nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden, sondern gilt ab sofort. Allerdings ist die Umsetzungsfrist erstaunlich kurz. Der europäische Gesetzgeber hat festgelegt, dass die ersten Verpflichtungen aus der KI-VO bereits sechs Monate nach Inkrafttreten umgesetzt sein sollen. Insgesamt erstrecken sich die Compliance-Umsetzungsfristen auf die nächsten drei Jahre. Der deutschsprachige KI-VO-Text ist abrufbar unter: Verordnung - EU - 2024/1689 - EN - EUR-Lex (europa.eu).

Die Kommission hat erkannt, welche Vorteile der Einsatz von KI für Gesellschaft und Umwelt hat und welche Wettbewerbsvorteile sich für europäische Unternehmen ergeben. Zugleich sieht der europäische Gesetzgeber aber auch die Risiken, die beim Einsatz von KI für die Gesellschaft entstehen können. Diese Risiken soll die KI-VO eindämmen, indem sie allen Akteuren in der Lieferkette eines KI-Systems Pflichten auferlegt. Was die Verordnung nicht regelt, sind Haftungsfragen rund um den Einsatz von KI. Diese sollen in zukünftigen Richtlinien der EU adressiert werden.