Schulungsbedarf Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen

Von Cara Stibolitzki 2 min Lesedauer

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Bis zum 24. August 2023 müssen Mitarbeiter in Werkstätten bei der Verwendung von Gefahrstoffen mit einer Diisocyanat-Konzentration von mindestens 0,1 Gewichtsprozent eine Schulung zum sicheren Umgang mit der Chemikalie absolviert haben.

Die Europäische Kommission hat die sogenannte REACH-Verordnung, die sich mit der Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe befasst, geändert: Bis zum 24. August 2023 müssen alle Mitarbeiter eines Kfz-Betriebs, die mit Gefahrstoffen arbeiten, die eine Diisocyanat-Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten, eine Schulung zur sicheren Handhabung durchlaufen haben.

Diisocyanate gelten als mögliche Ursache chronischer Atemwegserkrankungen – einige Diisocyanate gelten zudem als krebserregend. Sie sind Bestandteil vieler Polyurethan-Produkte. Diese kommen in Werkstätten in Form von PU-Lacken, -Klebstoffen oder -Schäumen häufig zum Einsatz. Mangels Alternativen bleibt die Chemikalie allerdings vorerst weiter zur Verwendung zugelassen. Ab Mitte August dürfen Diisocyanate als Stoff oder Bestandteil in Gemischen allerdings nur noch eingesetzt werden, sofern eine Konzentration von 0,1 Gewichtsprozent nicht überschritten wird oder die Mitarbeiter nachweislich eine Schulung zur sicheren Verwendung der Gefahrstoff absolviert haben.

Dreistufige Schulung im Fünfjahreszyklus

Mitarbeiter können die Schulungen auch online wahrnehmen. Ihr Pensum orientiert sich jeweils am Umfang der Diisocyanat-Verwendung in den Betrieben. Laut REACH-Verordnung umfasst die Mindestanforderung an die Schulungen drei Ausbildungsstufen: Grundausbildung, Mittelstufe und Aufbauausbildung. Mithilfe einer Schulungsmatrix können die Betriebe ermitteln, welche Module die Mitarbeiter belegen müssen: Diese behandeln unter anderem die Handhabung offener Gemische, deren Entsorgung sowie die anschließende Reinigung der Umgebung. Alle fünf Jahre müssen die Mitarbeiter die Schulungen auffrischen – und der Arbeitgeber muss dies dokumentieren.

Die Chemikalienverordnung der EU empfiehlt den Betrieben folgende Vorgehensweise: Zunächst sollten sie alle Produkte im Bestand erfassen, die ein Diisocyanat-Konzentrat von über 0,1 Gewichtsprozent enthalten. Außerdem sollten sich die Betriebe regelmäßig über alternative Stoffe mit vergleichbaren Produkteigenschaften informieren, durch die sie den Gefahrstoff ersetzen könnten. Falls Schulungsbedarf besteht, können die Betriebe den erforderlichen Umfang ermitteln, ihren Mitarbeitern die Teilnahme ermöglichen sowie anschließend eine Wirksamkeitsprüfung durchführen. Auf dieser Basis kann der Arbeitgeber das Gefahrstoffmanagement weiterentwickeln. Die Schulungen ersetzen allerdings nicht seine rechtlich erforderliche Unterweisungspflicht gemäß der Gefahrstoffverordnung.

Sinnvolle Schulungsinhalte für Werkstattbetriebe

Diese Schulungen zur sicheren Verwendung und Handhabung von Diisocyanaten werden unter safeusediisocyanates.eu/de/ auch in deutscher Sprache angeboten. Der Arbeitgeber muss die gegebenenfalls erforderlichen Schulungen im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung auswählen. Typische Schulungen, die für Kfz- oder K&L-Betriebe erforderlich werden können, sind unter anderem:

  • 004 Risiken bei der Handhabung von offenen Mixturen bei Umgebungstemperatur
  • 011 Sprühen außerhalb einer belüfteten Kabine, Handhabung offener Gemische, Reinigung und Abfall
  • 020 Beschichtungen durch Pinsel oder Rolle, Handhabung offener Gemische, Reinigung und Abfall
  • 022 Beschichtungen durch Pinsel oder Rolle, Reinigung und Abfall
  • 035 Sprühen außerhalb einer belüfteten Kabine, Reinigung und Abfall
  • 048 Klebstoffe, Dichtstoffe und Schaumstoffe, die direkt aus kleinen Verpackungen bei Umgebungstemperatur aufgetragen werden

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