BEV-Quarantäne
Sicherer Umgang mit Hochvoltfahrzeugen
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Die Arbeitsgruppe „Quarantänekriterien für verunfallte BEV“ will die Quarantänekriterien für E-Fahrzeuge standardisieren. In ihr arbeiten Vertreter aus der Versicherungswirtschaft, von Kfz-Verbänden und Sachverständigenorganisationen.
Im Oktober 2023 stellte der Gesamtverband der Versicherer (GDV) eine Studie zu Reparaturkosten von verunfallten Hochvoltfahrzeugen vor. Demnach verursachen E-Autos nach einem Unfall 30 bis 35 Prozent höhere Reparaturkosten als vergleichbare Fahrzeuge mit Verbrenner. Diese deutlich höheren Reparaturkosten bei Elektroautos sind laut dem Allianz-Zentrum für Technik auf folgende Hauptgründe zurückzuführen: verbesserungswürdige Tauschkriterien und Diagnose- und Reparaturmöglichkeiten sowie die Unsicherheit beim Umgang mit beschädigten Elektroautos, etwa weil diese sehr lange in Quarantäne lagern oder durch Vorsichtsmaßnahmen in Löschcontainer-Tauchbädern zu Totalschäden werden.
Unter Leitung des Kraftfahrzeugtechnischen Instituts (KTI) hat sich die Arbeitsgruppe „Quarantänekriterien für verunfallte BEV“ formiert. Ende November tagte sie erstmals in Lohfelden. Das KTI hatte Vertreter aus der Versicherungswirtschaft sowie von Kfz-Verbänden (beispielsweise ZKF), Sachverständigenorganisationen und Fahrzeugherstellern eingeladen. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, die grundsätzliche Vorgehensweise der Gefährdungsklassifizierung von verunfallten batterieelektrischen Fahrzeugen zu erarbeiten und die Kriterien zu definieren, aus denen die technische Erforderlichkeit von Quarantänemaßnahmen resultiert. Die Ergebnisse sollen in einem Grundsatzpapier zusammengestellt und Abschleppdiensten, Sachverständigen, Werkstätten und Kfz-Versicherern zur Verfügung gestellt werden. Die betroffenen Berufsgruppen sollen diese Ergebnisse als ergänzende und unterstützende Informationen zu den Herstellervorgaben nutzen.
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