Sieg oder Niederlage?
Neues im Rechtsstreit zwischen EX-BMW-Händler Heribert Orth aus Trier und BMW: Der Hersteller zahlt die formaljuristisch geforderten 19.000 Euro und geht damit einer Entscheidung des Kartellsenats aus dem Weg. Orth hat das Geld, aber nicht sein Recht.
Wende im Verfahren zwischen dem Automobilhersteller BMW und dem Ex-BMW-Händler Heribert Orth (Trier) vor dem Bundesgerichtshof (BGH): Orth forderte Schadenersatz von BMW, weil Ende der neunziger Jahre der Verkauf von BMW-Neufahrzeugen ins europäische Ausland (in diesem Fall: nach Luxemburg) durch eine um zwei Prozentpunkte niedrigere Provision behindert worden sei. Auf diese Vorgehensweise hat BMW später verzichtet. Münchner Gerichte hatten die Klage in erster und zweiter Instanz zurückgewiesen und eine Revision zunächst nicht zugelassen. Im Sommer wurde das Verfahren in Karlsruhe neu aufgerollt.
Kurz bevor der BGH am vergangenen Dienstag, den 23. November, zum nächsten Verhandlungstermin nach Karlsruhe lud - so berichtet die "FAZ" in der Wochenendausgabe - habe BMW einen Vergleich angeboten. Als Unternehmer Orth diesen "entrüstet ablehnt", so die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ), zahlt BMW drei Tage später, am 26. November, 19 000 Euro an den Händler. Mit dem Hinweis auf dem Überweisungsträger: "Zur Klaglosstellung", wie das Blatt berichtet. Eine Entscheidung des BGH-Kartellsenats würde sich dadurch erübrigen. "Händler Orth hat das Geld, aber nicht sein Recht", wertet die FAZ. BMW habe aus seiner Niederlage noch eine Art Sieg gemacht. Wie zu hören war, will der streitbare Händler Orth jetzt auf die Jahre 1996 bis 1998 klagen. »kfz-betrieb« ONLINE bemüht sich gerade um eine Stellungnahme von BMW. Wir halten Sie auf dem Laufenden.