Gesetzliche Grundlagen
So klappt es im Betrieb mit der Urlaubsplanung
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Zu Jahresbeginn schmieden viele Arbeitnehmer Urlaubspläne; häufig ist das ein Spagat zwischen Job und Familie. Denn wer schulpflichtige Kinder hat, kann eben nur in den Ferien verreisen. Alle Beteiligten sind gefordert, sich abzusprechen und kompromissbereit zu sein.
Die ersten Monate im neuen Jahr sind die Zeit der Urlaubsanträge: In vielen Unternehmen muss man bis Ende März seine Urlaubswünsche einreichen – und das sorgt regelmäßig für Streit. Denn wer schulpflichtige Kinder hat, kann schließlich nur während der Schulferien verreisen.
Grundsätzlich gilt, dass es einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub gibt. „Nach dem Bundesurlaubsgesetz stehen Arbeitnehmern bei einer Fünf-Tage-Woche jährlich 20, bei einer Sechs-Tage-Woche 24 Urlaubstage zu“, erläutert Sabine Brandl, Juristin bei der Ergo Rechtsschutz. In Tarif- und Arbeitsverträgen können aber auch großzügigere Regelungen festgelegt sein – häufig sind es 30 Urlaubstage. Bei Teilzeitbeschäftigten und Minijobbern verringert sich der Anspruch anteilig, je nachdem, wie viele Tage sie arbeiten. Wann sie die ihnen zustehenden Urlaubstage nehmen, können Arbeitnehmer zunächst einmal grundsätzlich selbst bestimmen: Abgelehnt werden kann ein Urlaubsantrag nur dann, wenn dringende betriebliche Gründe wie eine überraschend erhöhte Auftragslage dagegen sprechen.
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