Staatsanwaltschaft Hannover stellt Ermittlungsverfahren ein
Die Staatsanwaltschaft Hannover hat das Ermittlungsverfahren gegen mehrere Autohändler in der niedersächsischen Landeshauptstadt eingestellt. Sie standen unter dem Verdacht, Gebrauchtwagen als Neufahrzeuge verkauft zu haben.
In der niedersächsischen Landeshauptstadt wurden mehrere Autohändler beschuldigt, dubiose Fahrzeuggeschäfte gemacht zu haben. Ein ortsansässiger Renault-Händler hatte sich in der Angelegenheit an die Kanzlei Rechtsanwälte Klein , Wagenführ & Partner gewandt, die daraufhin Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hannover gestellt hatte (Aktenzeichen: NZ.S5201Js78120/02). Den Betrieben wurde vorgeworfen, Pkw der Marke Renault mit Tageszulassung angeboten zu haben, obwohl diese in Frankreich bereits schon längere Zeit zugelassen waren. Wie Rechtsanwalt Eugen Klein gegenüber der Fachzeitschrift »kfz-betrieb« erklärt, wurden die Fahrzeuge über Luxemburg nach Deutschland eingeführt und hätten einen neuen Fahrzeugbrief erhalten.
Der die Ermittlungen führende Staatsanwalt Egon Bolze hat das Verfahren nun jedoch eingestellt. Die durch die Polizei befragten Fahrzeugkäufer hatten angegeben, sich darüber im klaren gewesen zu sein, dass es sich nicht um Neuwagen gehandelt habe. Der Kilometerstand habe am Tage des Fahrzeugerwerbs im zweistelligen Bereich gelegen. Damit sei der Tatbestand des Betrugs nicht gegeben, so die Staatsanwaltschaft.