Urteil des Landgerichts Koblenz Tausch von Autoglas nur mit Rolleneintrag

Von Doris S. Pfaff 1 min Lesedauer

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Kfz-Werkstätten dürfen nur Autoscheiben austauschen und die Assistenzsysteme neu kalibrieren, wenn sie in der Handwerksrolle eingetragen sind. Das bekräftigte das Landgericht Koblenz.

Kfz-Betriebe dürfen nur mit dem Austausch und der Kalibrierung der Fahrerassistenzsystemen werben, wenn sie auch in der Handwerksrolle eingetragen sind. (Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Kfz-Betriebe dürfen nur mit dem Austausch und der Kalibrierung der Fahrerassistenzsystemen werben, wenn sie auch in der Handwerksrolle eingetragen sind.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Weil ein Inhaber einer freien Kfz-Werkstatt aus Rheinland-Pfalz damit geworben hat, Autoscheiben austauschen und die Assistenzsysteme kalibrieren zu können, hat die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main auf Unterlassung geklagt und bekam vom Landgericht Koblenz (AZ 1 HK O29/24) Recht. Sollte der Kfz-Betrieb noch einmal mit solchen Dienstleistungen werben, wird ein Bußgeld von 250.000 Euro fällig.

Zum Hintergrund: Der Kfz-Betrieb hatte im Frühjahr 2024 mit dem Austausch von Fahrzeugscheiben und das Kalibrieren von Assistenzsystemen geworben, obwohl solche handwerklichen Tätigkeiten nur erlaubt sind, wenn der Betrieb in der entsprechenden Handwerksrolle eingetragen ist. Das war die freie Werkstatt jedoch nicht, weshalb die Frankfurter Wettbewerbszentrale den Unternehmer zur Unterlassung aufforderte. Das lehnte der Kfz-Betrieb ab, weshalb er abgemahnt wurde.

Das Koblenzer Landgericht hielt in seiner Entscheidung vom 12. November 2024 die Abmahnung für rechtens und bestätigte, ohne Eintrag in die Handwerksrolle dürfen solche Reparaturleistungen nicht durchgeführt werden. Eine Werbung damit verstoße gegen das Wettbewerbsrecht.

LG: Fehlerhafte Kalibrierung kann tödliche Folgen haben

Das LG Koblenz begründete seine Entscheidung damit, dass die beworbenen Tätigkeiten des Kfz-Betriebs unter ein eintragungspflichtiges Handwerk fallen und meisterpflichtig sind. Denn der Austausch insbesondere von Frontscheiben und anschließender Kalibrierung verlange Meisterkenntnisse. Fehlten diese und passierten deshalb Fehler bei den Reparaturarbeiten, könnten diese für den Kunden sogar tödliche Folgen haben.

Als Beispiel führte das Gericht ein fehlerhaft verbundenes Kabel zwischen Fronteinheit und Fahrzeugelektronik an, das zu einem Ausfall des Notbremsassistenten oder des Spurhaltesystems führen und damit zu schwerwiegenden und potenziell tödlichen Unfällen führen könnte.

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