TC-Servicepartnervertrag wurde überarbeitet

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TollCollect berücksichtigt vom Kfz-Gewerbe und Nutzfahrzeugherstellern vorgetragene Bedenken.

Einwände des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) gegen verschiedene Bestimmungen des Servicepartner-Vertrages, den die Lkw-Mauterhebungsgesellschaft TollCollect Nutzfahrzeugbetrieben angebietet, sind ausgeräumt. Bei einem gemeinsamen Gespräch der Verbände ZDK, Mercedes-Benz Vertreter, Mercedes-Benz Werkstätten, MAN Vertragswerkstätten und Vertragsvermittler sowie der DaimlerChrysler AG und der MAN Nutzfahrzeuge AG mit Toll Collect konnten nun sämtliche noch offene Punkte des Vertrages geklärt werden.

Den ursprünglichen Vertrag hatten mehrere hundert Betriebe bereits unterzeichnet. Die Einwände der Kfz-Verbände betrafen z.B. das Verhältnis der Verpflichtungen des Vertragspartners zu den entsprechenden Kosten, die Freistellung von Haftungsansprüchen, die Laufzeit des Vertrages und Kündigungsfristen.

Aus Sicht des ZDK steht einer Unterzeichnung des Servicevertrages somit nichts mehr entgegen. Dies gelte selbstverständlich vorbehaltlich einer individuellen Prüfung durch jeden potentiellen Servicepartner, ob eine Unterzeichnung des Vertrages für sein Unternehmen sinnvoll ist.

Auch für die Werkstätten, die bereits den ursprünglichen Vertrag unterzeichnet haben, gilt der neue Vertrag. Sie werden diesbezüglich von Toll Collect angeschrieben.

Der Servicepartnervertrag in der nunmehr vorliegenden Form gilt grundsätzlich für alle Werkstätten. Es gibt keine fabrikatsspezifischen Unterschiede. Auch für freie Werkstätten, sofern diese von TC als Servicepartner ausgewählt werden, findet er Anwendung.

Weiteren Klärungsbedarf sieht der ZDK noch in der Beschränkung der Servicepartner durch Toll Collect. Toll Collect beabsichtigt nur mit 1.200 Werkstätten (Fabrikatsbetrieben oder Betrieben der TANGO-Gruppe) einen Werkstättenvertrag abzuschließen. Der Verband hat zu diesem Punkt das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen um Unterstützung gebeten.