Toll Collect: Nein zum B-Servicepartner
Toll Collect hat den Vorschlag des ZDK, so genannte "B-Servicepartner" einzurichten, geprüft und abgelehnt. Die Verwirrung für den Mautpflichtigen wäre zu groß.
Toll Collect hat vor einiger Zeit zahlreichen Lkw-Werkstätten die Vertragspartnerschaft gekündigt. Die Verkleinerung des Servicepartner-Netzes wurde von Toll Collect in einem Gespräch mit dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) mit einer erheblichen Verringerung des Servicevolumens begründet (»kfz-betrieb ONLINE« berichtete). Der Verband teilte daraufhin mit, dass bei einem Gespräch zwischen Vertretern von Toll Collect und dem ZDK über die Möglichkeit eines zweistufigen Servicenetzes diskutiert worden sei. Dieses könnte nach Ansicht des ZDK dazu dienen, dass insbesondere auch kleinere Servicepartner ihren Kunden gegenüber ihre volle Kompetenz nachweisen können.
In diesem Gespräch hatte Toll Collect ferner zugesagt, zu prüfen, ob ein "B-Servicevertrag" für die im Kündigungsprozess befindlichen Servicepartner umsetzbar wäre. Mit einer zusätzlichen vertraglichen Verbindung zu einem offiziellen Servicepartner in der Region, sollte so für den gekündigten Servicepartner eine Möglichkeit geschaffen werden, die Anknüpfung an Toll Collect nicht gänzlich zu verlieren. Dies sollte, der Idee folgend, äußerlich durch ein Logo gekennzeichnet werden.
Der ZDK meldet jetzt jedoch, dass Toll Collect dem Wunsch einer Zusammenarbeit zwischen einem gekündigten und einem offiziellen Servicepartner nicht näher treten will.
Nach Ansicht von Toll Collect muss ein Mautpflichtiger auch im Sinne der vertraglichen Verpflichtungen zwischen Toll Collect und der Bundesrepublik Deutschland bei einer gekennzeichneten Servicestelle einen Ad-hoc Service erwarten können. Eine Signalisation des B-Servicepartners als autorisierter Servicepartner würde unweigerlich zu Verwirrung und potenziellen Frustrationen auf der Nutzerseite führen, so Toll Collect. Die Möglichkeiten eines Mautpflichtigen, eine Unterscheidung der beiden Varianten und den sehr unterschiedlichen Serviceleveln zu treffen, seien in der Regel sehr eingeschränkt.
Ungeachtet dessen steht einer freien Zusammenarbeit zwischen zwei Werkstätten nichts im Wege, so der ZDK. Ein gekündigter Servicepartner kann seine Stammkundschaft auch ohne die Autorisation durch Toll Collect darüber informieren, dass er sich auch in Zukunft um die Koordination der mit Toll Collect im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten kümmern will. Allerdings kann er nicht die Signalisation von Toll Collect verwenden.