Auch nach dem Erlass des bundesweiten Kontaktverbots ist der Werkstättenbetrieb weiterhin erlaubt, stellt der ZDK klar – allerdings unter Einhaltung der Hygieneauflagen. Unterdessen fordern VDA und DIHK für die Betriebe noch in diesem Monat Soforthilfen.
(Bild: Schreiner/»kfz-betrieb«)
Nachdem es zuvor in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus gab, gilt seit Montag zumindest bundesweit ein Kontaktverbot. Dieses sei jedoch nicht als allgemeine Ausgangssperre zu verstehen, erklärt Axel Koblitz, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe.
Die jüngst getroffenen Einschränkungen gewerblicher Aktivitäten beziehen sich demnach nicht auf den Kfz-Service. „Der Werkstattbetrieb darf also weiterhin offengehalten werden, nicht hingegen der Verkauf“, teilte Koblitz mit.
Auch der Weg zur Arbeit ist ausdrücklich erlaubt. Der Arbeitgeber muss allerdings die Vorgaben zum Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen und die Einhaltung der Hygieneregeln gewährleisten. Das bundesweit geltende Kontaktverbot gilt zunächst für zwei Wochen. Allerdings müsse mit einer Verlängerung gerechnet werden, so Koblitz. Er verwies auf NRW, das die Maßnahme bereits auf vier Wochen verlängert habe.
Hygieneregeln in der Werkstatt
Der Landesverband Baden-Württemberg macht in diesen Zusammenhang auf die Anweisungen der Staatskanzlei im Umgang mit den Kunden aufmerksam, für deren Beachtung der Arbeitgeber zu sorgen hat: Es darf im oder außerhalb des Geschäfts zu keinem Kontakt der Kunden kommen, auch nicht zu Schlangenbildung, bei der der Mindestabstand nicht eingehalten wird.
Um sich beim direkten Kundenkontakt zu schützen, könnte beispielsweise wie im Discounter auch ein Spuckschutz durch eine Plexiglasplatte angebracht werden. Auch Spender mit Desinfektionsmittel an den Ein- und Ausgängen seien zum Schutz der Mitarbeiter zu empfehlen, betonte der Kfz-Landesverbandsgeschäftsführer Carsten Beuß. Das würde auch dem Bedürfnis nach Sicherheit Rechnung tragen – sowohl beim Kunden als auch beim Mitarbeiter.
Eine Übersicht über die aktuellen handwerksrelevanten Corona-Verfügungen der einzelnen Bundesländer hat der Zentralverband Deutsches Handwerk zusammengestellt. Sie ist auf der Internetseite des ZDK abrufbar.
Forderung nach sofortigen Hilfsgeldern
Angesichts der Zuspitzung der Lage und der Ungewissheit, wie lange die Krise anhält, werden die Forderungen nach sofortigen Finanzhilfen lauter. Die Landesregierung Baden-Württemberg hat nun wie angekündigt ein Soforthilfeprogramm für Unternehmen aufgelegt. Ab kommenden Mittwoch können die Hilfen – einmalige und nicht zurückzahlbare Zuschüsse – von Firmen beantragt werden, „die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden“, teilt der Kfz-Landesverband mit.
Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt bis zu:
9.000 Euro für drei Monate für antragsberechtigte Solo-Selbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,
30.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten.
Details zu den weiteren Maßnahmen zur Liquiditätssicherung wie Bürgschaften, Überbrückungskredite und Beteiligungen sollen bis Mittwoch vom baden-württembergischen Wirtschaftsministerium veröffentlicht werden.
Auch die Bundesregierung versprach schnelle Hilfe und hat dazu am Montag einen Nachtragshaushalt für 2020 auf den Weg gebracht. Dem Krisenmanagement der Bundesregierung dankte die Präsidentin des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), Hildegard Müller. „Nun muss dafür gesorgt werden, dass diese Hilfen schnell und unbürokratisch bei den betroffenen Unternehmen ankommen“, forderte sie. „Das gilt gerade auch für Stützungsmaßnahmen durch die Förderbank KfW. Eine rasche Umsetzung der Hilfen ist auch deshalb wichtig, um schnell nachsteuern zu können, wenn weitere Maßnahmen zur Stabilisierung der Unternehmen getroffen werden müssen.“
Der geplante Rettungsfonds ist aus Sicht des VDA grundsätzlich eine sinnvolle Maßnahme. Wichtig sei, dass schnell agiert werden könne.
Der VDA begrüßt schließlich die Verordnung über Erleichterungen bei der Kurzarbeit. Betroffenen Unternehmen den vollen Satz der Sozialbeträge zu erstatten, leiste einen weiteren wichtigen Beitrag zur Liquiditätssicherung.
Der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) Eric Schweitzer kritisierte am Montag das Corona-Hilfskonzept der KfW-Bank, dessen Programme weiterhin eine Haftung der Hausbanken vor Ort von 10 bis 20 Prozent vorsehen: „Angesichts der völligen Unsicherheit über den weiteren Verlauf der Krise kann kein größeres Unternehmen verlässliche Planungen vorlegen – dann aber dürfen die Banken keinen Kredit geben. Aus dieser Falle kommen wir nur durch eine temporäre 100-Prozent-Haftung des Staates heraus.“
Stand: 08.12.2025
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Über die aktuellen Entwicklungen und über wichtige Informationen für Kfz-Betriebe zur Corona-Krise berichtet der ZDK auf seiner Internetseite.