Prüforganisationen TÜV Süd zum technischen Dienst Typ C benannt

Von Malika Matkarimova 1 min Lesedauer

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Als vom KBA benannte Stelle für den technischen Dienst Typ C ist die Prüforganisation berechtigt, Managementsysteme für die Typzulassung zu auditieren und die laufende Produktion zu überwachen; beides im Rahmen des EU-Marktzugangs von Fahrzeugen und Komponenten neuer Marken.

Das KBA hat den TÜV Süd als technischen Dienst Typ C für den erstmaligen Zugang von Fahrzeugen und Komponenten neuer Marken in den europäischen Markt benannt.(Bild:  KI-generiert)
Das KBA hat den TÜV Süd als technischen Dienst Typ C für den erstmaligen Zugang von Fahrzeugen und Komponenten neuer Marken in den europäischen Markt benannt.
(Bild: KI-generiert)

Der europäische Automobilmarkt wird für neue internationale Konkurrenz durchlässiger. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat TÜV Süd als technischen Dienst Typ C für den erstmaligen Marktzugang von Fahrzeugen und Komponenten neuer Marken in Europa benannt. Die Grundlage dafür bildet die EU-Verordnung 2018/858 für Genehmigung und Marktüberwachung, teilt die Prüforganisation mit.

Mehr als 4.500 sogenannte Genehmigungsinhaber sind derzeit beim KBA registriert. Sie alle warten auf die Zulassung, heißt es vom TÜV Süd. Besonders Produzenten aus Asien – China und Indien – drängen in die Europäische Union. Als technischer Dienst Typ C übernimmt TÜV Süd dabei mehrere Funktionen: Prüfung der Qualitätsmanagementsysteme angehender Hersteller durch sogenannte Gap-Analysen und Vor-Ort-Inspektionen. Danach erfolgt das formale Audit nach DIN EN ISO/IEC 17021-1:2015. Die erstellten Prüfberichte bilden anschließend die Grundlage für die Typzulassung beim KBA.

Nach erfolgter Genehmigung übernimmt die Prüforganisation auch regelmäßige Conformity-of-Production-Audits (COP-Audits). Dabei werden die Managementsysteme der Hersteller mindestens alle drei Jahre neu bewertet, um die Einhaltung der Zulassungskriterien während der Produktion sicherzustellen.

Bei der sogenannten A-fertigt-bei-B-Konstellation bleibt laut Prüforganisation der zugelassene Produzent A für die Einhaltung der EU-Vorgaben verantwortlich und darf Produktionsanlagen sowie Dokumentationen des Auftragsfertigers B einsehen. Bei Fusionen eines bereits zugelassenen Unternehmens mit einem Neueinsteiger entfallen nach Angaben von TÜV Süd zusätzliche Audits zunächst, sofern keine Beanstandungen vorliegen.

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