Umsatzsteuer: Neue Steuersätze
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Ein Weg aus der Coronakrise führt nach Vorstellungen des Gesetzgebers über Mehrwertsteuerentlastungen. Aus diesem Grund wird der allgemeine Steuersatz ab dem 1.7.2020 vorübergehend abgesenkt. Das betrifft die Autohäuser unmittelbar.
(Bild: © Marco2811 - stock.adobe.com)
Im Rahmen ihres Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets vom 3.6.2020 hat die Bundesregierung beschlossen, den Umsatzsteuersatz vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 von 19 auf 16 Prozent bzw. von sieben auf fünf Prozent abzusenken. Kfz-Betriebe sind nun wie alle Gewerbetreibenden verpflichtet, genau zu prüfen, ab wann sie welchen Steuersatz in Ansatz bringen müssen.