Umsatzsteuer: Neue Steuersätze

Von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen

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Ein Weg aus der Coronakrise führt nach Vorstellungen des Gesetzgebers über Mehrwertsteuerentlastungen. Aus diesem Grund wird der allgemeine Steuersatz ab dem 1.7.2020 vorübergehend abgesenkt. Das betrifft die Autohäuser unmittelbar.

Ab dem 1. Juli 2020 gelten die neuen abgesenkten Umsatzsteuersätze.(Bild:  © Marco2811 - stock.adobe.com)
Ab dem 1. Juli 2020 gelten die neuen abgesenkten Umsatzsteuersätze.
(Bild: © Marco2811 - stock.adobe.com)

Im Rahmen ihres Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets vom 3.6.2020 hat die Bundesregierung beschlossen, den Umsatzsteuersatz vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 von 19 auf 16 Prozent bzw. von sieben auf fünf Prozent abzusenken. Kfz-Betriebe sind nun wie alle Gewerbetreibenden verpflichtet, genau zu prüfen, ab wann sie welchen Steuersatz in Ansatz bringen müssen.

Umsatzsteuer: Weitere Informationen

Der Branchen-Informationsdienst Auto-Steuern-Recht – ASR (www.iww.de/asr) bietet eine Checkliste für das Tagesgeschäft an; bei der TAK gibt es Online-Seminare zur Steuersatzumstellung.