Arbeitsrecht Unfall mit Dienstwagen: Wann der Mitarbeiter haftet

Von Rechtsanwalt Dr. Christian Drees 2 min Lesedauer

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Unfälle mit Firmenfahrzeugen reguliert die Versicherung? Nicht immer. So etwa, wenn der Pkw mit Eigentum des Arbeitgebers kollidiert. Hat der Mitarbeiter Schuld, darf das Unternehmen Teile des Gehalts einbehalten.

Parkplatzrempler auf dem Firmenparkplatz: Dumm nur, wenn der Mitarbeiter den Pkw des Chefs rammt. Denn die Haftpflichtversicherung regelt so einen Fall nicht immer.(Bild:  cegli - stock.adobe.com)
Parkplatzrempler auf dem Firmenparkplatz: Dumm nur, wenn der Mitarbeiter den Pkw des Chefs rammt. Denn die Haftpflichtversicherung regelt so einen Fall nicht immer.
(Bild: cegli - stock.adobe.com)

Nicht alle Unfälle mit Firmenfahrzeugen reguliert die Versicherung. Dazu zählen etwa Fälle, bei denen der Pkw mit Eigentum des Arbeitgebers kollidiert. Das Unternehmen darf dann einen Teil des Gehalts einbehalten, wenn der Mitarbeiter Schuld am Unfall trägt. Allerdings gelten strenge Voraussetzungen. Zuletzt hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen über einen solchen Fall entschieden (Az.: 2 Sa 642/23).

Mitarbeiter beschädigt Pkw des Geschäftsführers

In dem zu entscheidenden Fall war ein Mitarbeiter gegen das parkende Fahrzeug des Geschäftsführers gestoßen. Der Unfall hatte sich auf dem Betriebsparkplatz ereignet, als der Mitarbeiter gerade mit seinem Dienstwagen rückwärts gesetzt hatte. Zwischenzeitlich hatte der Arbeitgeber ihm gekündigt.