Verkehrsgerichtstag Unfallflucht soll grundsätzlich eine Straftat bleiben

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Ist eine Unfallflucht eine Straftat wie ein Raub? In der Politik wird über die juristische Bewertung derzeit viel diskutiert. Der Verkehrsgerichtstag hat sich nun gegen eine Bagatellisierung von Unfallflucht ausgesprochen. Trotzdem sehen die Experten Reformbedarf.

Im Falle eines Unfalls muss der Verursacher manchmal lange warten. Unerlaubtes Entfernen ist strafbar. Das solll auch so bleiben, die Vorgaben aber etwas einfacher werden.(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Im Falle eines Unfalls muss der Verursacher manchmal lange warten. Unerlaubtes Entfernen ist strafbar. Das solll auch so bleiben, die Vorgaben aber etwas einfacher werden.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Geht es nach dem Verkehrsgerichtstag, soll Unfallflucht nicht wie in der Politik diskutiert zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft werden. „Der Arbeitskreis ist mit großer Mehrheit der Ansicht, dass auch nach Unfällen mit Sachschäden das unerlaubte Entfernen vom Unfallort weiterhin strafbar bleiben soll“, heißt es in der Empfehlung. Allerdings schlagen die Experten vor, dass die Vorschriften zum Paragrafen 142 Strafgesetzbuch (StGB) reformiert werden, da ihre Komplexität Verkehrsteilnehmer und Geschädigte vielfach überfordere. Die Einschätzung der Verkehrsexperten ist für den Gesetzgeber nicht bindend, in vielen Fällen folgt er ihnen aber.

Darüber hinaus wird die Einrichtung einer zentralen und neutralen Meldestelle empfohlen, bei der Unfallverursacher ihre Personalien hinterlegen können. Bislang müssen sie vor Ort auf die Polizei oder den Geschädigten warten. Zudem sollen den Empfehlungen zufolge Unfallflüchtige bei reinen Sachschäden glimpflicher davonkommen als bislang. Eine Entziehung der Fahrerlaubnis sollte dann nur angeordnet werden, wenn Gerichte dies im Einzelfall für angemessen halten.

Automobilclubs wie der Auto Club Europa (ACE) oder der Verkehrsclub Deutschland (VCD) begrüßten die Entscheidung des Verkehrsgerichtstags, insbesondere die angestrebte Reform des Paragrafen 142 StGB. Die Einführung einer zentralen Meldestelle zum Beispiel über den GDV könne es zudem nicht nur Geschädigten erleichtern, ihre Ansprüche bei einem Sachschaden durchzusetzen, sondern könnte die Polizei bei der Unfallaufnahme entlasten. Mit einer digitalen Meldestelle könnten beispielsweise über eine Online-Maske Bilder von den beteiligten Fahrzeugen, der Endstellung der Fahrzeuge und den Schäden hochgeladen werden.

Zudem würden mit der weiterhin bestehenden Strafbarkeit „schädliche Signale an die Bevölkerung, etwa in Form einer Bagatellisierung der Unfallflucht, ausgeschlossen werden“, heißt es vom VCD. Nun müssten allerdings die notwendigen Gesetzesänderungen zügig auf den Weg gebracht werden.

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