Urteil zu den Beratungspflichten einer Werkstatt

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Die gegen diese Entscheidung eingelegte Berufung führte gleichfalls nicht zum Erfolg, auch das Berufungsgericht sah in der Annahme eines Beratungsverschuldens des Reparaturbetriebes keinen Rechtsfehler.

Revision ist nicht zugelassen, so dass theoretisch nur noch ein Anspruch gegen den Sachverständigen verbleibt, der das Gerichtsgutachten erstellt hat, auch wenn die Erfolgsaussichten eines Schadenersatzanspruches gegen einen vom Gericht bestellten Sachverständigen gemäß § 839 a BGB äußerst gering sind.

Es stellt schon einen unglaublichen Vorgang dar, dass zwei Instanzen in letzter Konsequenz einen Kfz-Betrieb auffordern, einen Getriebeaustausch auf Kosten einer Garantieversicherung vorzunehmen, obschon das Getriebe voll funktionsfähig ist. Hätte vorliegend der Kfz-Betrieb dem Kunden mitgeteilt, dass statt der Einstellung des Aktuators ein Tausch des Getriebes möglicherweise einen späteren Schaden am Getriebe verhindern würde, hätte der Kunde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dem Austausch des Getriebes nur zugestimmt, wenn die Kosten hierfür durch den Verkäufer oder eine Garantieversicherung getragen worden wären.

Warum sollte aber ein Garantiegeber ein neues Getriebe bezahlen, wenn dieses Getriebe ersichtlich nicht beschädigt ist, was alleine schon dadurch bewiesen wurde, dass das Fahrzeug weitere 40.000 Kilometer offenbar problemlos zurückgelegt hat. Selbst wenn aber der Kunde sich zu einem Tausch des Getriebes auf eigene Kosten entschieden hätte, hätte er die Kosten hierfür in voller Höhe getragen und insoweit könnte kein Schadenersatzanspruch gegen den Reparaturbetrieb bestehen.

Das Urteil in der Praxis

Letztlich muss man nun aufgrund der Entscheidung des LG Köln Betrieben raten, in einem Auftrag sehr genau zu vermerken, dass die Beanstandung des Kunden entweder nicht nachvollzogen werden kann oder aber durch eine konkrete Maßnahme die Beanstandung beseitigt wurde.

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