Verantwortlichkeit bleibt beim Meister
Für amtliche Prüfungen sind die Bestimmungen der StVZO, nicht die der Handwerksordnung maßgebend.
Aufgrund der Reform der Handwerksordnung wurde auch in den sogenannten zulassungspflichtigen Handwerken (dazu zählt u.a. das Kfz-Handwerk) Altgesellen die Möglichkeit eröffnet, unter bestimmten Voraussetzungen selbständig tätig zu sein. Die Frage stellt sich nun, ob ein solcher, von einem Gesellen geführte Betrieb auch die Anerkennung für amtliche Prüfungen wie die Abgasuntersuchung oder die Sicherheitsprüfung erhalten kann.
Wie »kfz-betrieb«-ONLINE erfuhr, beabsichtigt das Bundesverkehrsministerium im Rahmen der Weiterentwicklung der technischen Fahrzeugüberwachung definitiv den „Meister“ als verantwortliche Person festzuschreiben.
Begründet wird dies wie folgt:
„Die Qualifikation ‚Meister’ ist in die StVZO aufzunehmen, weil es für diese Personengruppe, die besondere und herausgehobene Prüfungs- und Untersuchungstätigkeiten von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften durchführt, und die einer verantwortlichen Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben als Beliehene ausfüllt, einer besonderen Qualifizierung mit qualifiziertem Abschluss bedarf.“
Somit soll für die Zukunft eindeutig geregelt werden: Als fachliche Qualifikation der die AU oder SP durchführenden Fachkräfte wird die erfolgreich abgeschlossene Gesellenprüfung, als Qualifikation für die verantwortliche Person wird die erfolgreich abgeschlossene Meisterprüfung in die StVZO aufgenommen.