Verkäufer kann Kaufvertrag mündlich bestätigen

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Dementsprechend durfte das Berufungsgericht weder den Vortrag weiterer Einzeltatsachen zu der als Haupttatsache behaupteten Annahmeerklärung verlangen noch deren Erheblichkeit aufgrund einer Würdigung weiterer Indizien verneinen und dadurch den Beweisantritt zur Haupttatsache aufgrund der Würdigung von Indiztatsachen übergehen (BGH, Beschlüsse vom 26. November 2010 – LwZR 23/09, juris Rn. 12; vom 30. September 2010 – IX ZR 136/08, juris Rn. 7; vom 11. Mai 2010 – VIII ZR 212/07, NJW-RR 2010, 1217 Rn. 10 f.; jeweils mwN). Es war vielmehr Sache des Berufungsgerichts, in die Beweisaufnahme einzutreten und die benannte Zeugin nach allen Einzelheiten zu befragen, die ihm für die Beurteilung der Zuverlässigkeit der Bekundungen erforderlich erschienen, so dass die Nichtberücksichtigung des erheblichen Beweisangebots der Klägerin eine ihren Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzende unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung darstellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2011 – IV ZR 216/09, aaO; vom 26. November 2010 – LwZR 23/09, aaO; vom 21. Mai 2007 – II ZR 266/04, WM 2007, 1569 Rn. 8; Urteil vom 25. Juli 2005 – II ZR 199/03, WM 2005, 1847 unter II 2 b).

Denn ob der angetretene Beweis – wie das Berufungsgericht ersichtlich meint – unergiebig ist, weil die neben der Haupttatsache der Vertragsannahme vorgetragenen weiteren Tatsachen dafür keine eindeutigen Indizien bildeten, lässt sich im Allgemeinen erst beurteilen, wenn der Beweis zur Haupttatsache und erforderlichenfalls zu den weiter vorgetragenen Hilfstatsachen erhoben ist (vgl. BAG, Urteil vom 5. November 2003 – 5 AZR 562/02, juris Rn. 31 mwN).“

Das Urteil in der Praxis

Bei Zweifeln, ob der Käufer an einem Kauf festhalten will, empfiehlt sich eine schriftliche Bestätigung per Einschreiben. Auch der erfolgreiche Versand eines Faxes reicht als Beweis nicht aus, wenn der Käufer glaubwürdig behaupten kann, dass sein Faxgerät nicht richtig funktionierte. Für alle Tatsachen, die später zum Gegenstand von Streitigkeiten werden könnten (und das sind die meisten Fragen, die im Rahmen eines Autokaufs auftauchen) empfiehlt sich für das Autohaus die Anwesenheit eines weiteren Mitarbeiters.

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