Pflicht zur Ladeinfrastruktur Strom- und Sprittanken sind nicht vergleichbar

Von Doris S. Pfaff 2 min Lesedauer

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Das Verkehrsministerium will Tankstellenbetreiber dazu verpflichten, Schnellladesäulen anzubieten. Der ZDK hat sich in einer Stellungnahme dagegen ausgesprochen. Auch weil Kunden ihre E-Autos nicht an Tankstellen laden wollen.

Während das Auto lädt, nutzen die Fahrer die Zeit zum Einkaufen oder für andere Aktivitäten. Der Vorgang ist nicht mit Kraftstofftanken an Tankstellen vergleichbar. Deshalb müssen Ladeangebote dort geschaffen werden, wo Kunden sie annehmen, sagt der ZDK. (Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Während das Auto lädt, nutzen die Fahrer die Zeit zum Einkaufen oder für andere Aktivitäten. Der Vorgang ist nicht mit Kraftstofftanken an Tankstellen vergleichbar. Deshalb müssen Ladeangebote dort geschaffen werden, wo Kunden sie annehmen, sagt der ZDK.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Um die Elektromobilität voranzubringen, braucht es mehr Schnellladeangebote. Das sieht auch die Politik so. Der Entwurf des Bundesverkehrsministeriums zum Gesetz zur Änderung der Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur (GEIG) will Tankstellenunternehmen dazu verpflichten, ab 2028 eine Schnellladeinfrastruktur vorzuhalten.

Doch der vorgelegte Entwurf trifft auf Widerspruch, unter anderem vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). Der ZDK, der die Interessen der Kfz-Innungsbetriebe und somit teilweise auch die der Tankstellenbetreiber vertritt, hält eine solche Verpflichtung der Tankstellenunternehmen für wirtschaftlich zu riskant.