Vorschaden-Problematik
Versicherer verzögern die Regulierung
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Wurde ein Fahrzeuge schon einmal beschädigt, nutzen viele Versicherer das Vorereignis, um Restwert oder Wiederbeschaffungswert zu senken. Was die Gerichte dazu sagen.
Seit mehr als zehn Jahren befüllen Versicherer das Hinweis- und Informationssystem HIS mit Schadenereignissen an Kraftfahrzeugen, mit denen sie in Kontakt kommen. Dazu zählen unter anderem Fälle, bei denen der Geschädigte von dem Unfallschaden gar nichts weiß, weil er sich beim Vorbesitzer ereignet hat und ihm das nicht offenbart wurde. Oder der Geschädigte verschweigt dem Schadengutachter den reparierten Vorschaden. Verständlich, dass hier Schwierigkeiten vorprogrammiert sind. Nach Unfällen ist die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert der wesentliche Bestandteil der Finanzierung des Ersatzfahrzeugs. Oft kann der Kunde diesen Betrag nicht aus eigener Tasche zahlen und muss auf eine Erstattung durch den Versicherer warten.
Einige Versicherer ziehen zunächst die Karte „Vorschadeneinwand“. Wenn nicht klar sei, wie und in welcher Qualität der Vorschaden repariert wurde, sei der Wiederbeschaffungswert vom Geschädigten nicht ausreichend belegt worden. Erst recht nicht, wenn man nicht ausschließen könne, dass ein unreparierter Altschaden vom neuen Unfallgeschehen überdeckt sei. Manche Versicherungsgesellschaften ziehen dann ein paar Hunderter oder Tausender ab; Hardliner zahlen gar nichts.
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