Versicherer muss für Reparaturbestätigung zahlen

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Aus diesen Gründen gab das Amtsgericht Stuttgart der Klage des geschädigten Autofahrers vollumfänglich statt.

Das Urteil in der Praxis

Der Geschädigte hat grundsätzlich das Recht, zu Beweiszwecken die Ordnungsmäßigkeit der Reparatur durch einen Sachverständigen dokumentieren zu lassen. Da unfallbezogene Daten in einer gemeinsamen Datenbank der Versicherer gespeichert werden, liegt es im Interesse des Geschädigten, bei einem möglichen weiteren Unfallschaden die vorherige fachgerechte Instandsetzung nachweisen zu können. Die Reparaturbestätigung des Sachverständigen verbessert die Position des Geschädigten insbesondere im Fall eines weiteren Schadenereignisses (vgl. AG Braunschweig, Urteil vom 24.7.2014, AZ: 114 C 469/13).

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