"Vertrag, Standards und Konditionen sind untragbar"

Redakteur:

Branchen- und BMW-Händleranwalt Dr. F. Christian Genzow über den Skeptizismus der Händler gegenüber ihrem Hersteller.

"Skeptischer Blick auf die Verträge" titelt »kfz-betrieb« in der morgen erscheinendenheutigen Ausgabe Nr. 9 (S.8) über die Vollversammlung der BMW-Händler am 19. Februar 2003 in Würzburg. Branchenanwalt Dr. F. Christian Genzow, der den BMW-Händlerverband in Rechtsfragen vertritt und auch hinter der Klage gegen die Margenkürzung beim neuen 7er steht, fasst die aktuelle Situation bei BMW folgendermaßen zusammen: "Auf der Vollversammlung der BMW-Händler am 19. Februar in Würzburg  kam es zu Recht zu deutlichem Protest und Unmutsäußerungen der Händlerschaft gegenüber den Verantwortlichen der BMW AG. Denn das, was den Händlern angeboten worden ist, lässt erhebliche Zweifel aufkommen, ob BMW überhaupt an einer gesunden und wirtschaftlich schlagkräftigen Händlerschaft interessiert ist. Besonders gravierend ist, daß alle drei Eckpfeiler: Vertrag, Standards und Konditionen unzumutbar sind.

Zunächst der Vertrag: Er enthält auf 16 eng gedruckten Seiten ausschließlich Verpflichtungen des Handels; die Pflichten des Herstellers, insbesondere aber seine Gegenleistungen für die vielen Verpflichtungen des Handels, erfahren keine Regelungen. Im Gegenteil: Ausdrücklich soll ein Margensystem nicht Gegenstand des Vertrages sein; mit allen erdenklichen Tricks wird zudem versucht, den Ausgleichsanspruch zu umgehen. Der Vertrag soll auf 5 Jahre befristet sein, was letztlich aber nur als Verpflichtung für den Händler gilt, weil sich BMW in rechtlich zweifelhafter Weise vorbehält, das Vertragsverhältnis außerordentlich mit Fristen bis zu 6 oder gar 12 Monaten zu kündigen. Da ist es schon von untergeordneter Bedeutung, daß der Vertrag nicht mit der GVO im Einklang steht, beispielsweise wegen fehlender Trennung zwischen Vertrieb und Kundendienst. BMW macht das Gegenteil. Die Bonifizierung von Neufahrzeugen wird von der Erfüllung von Voraussetzungen im Servicebereich abhängig gemacht: Der Erwägungsgrund Nr. 22 der GVO wird damit offensichtlich mißachtet.

Standards: Zur Erfüllung der Retailstandards bedarf es in allen Betrieben erheblicher Investitionen. Gleichwohl sind diese Standards teilweise unsinnig und werden keinen weiteren Kunden ins Haus bringen. Es wird eine Erfüllung zu 100 % verlangt, was zudem noch unter dem - rechtlich problematischen - Vorbehalt der außerordentlichen Kündigung für den Fall der Nichterfüllung gestellt wird. Im übrigen soll auch noch eine einseitige Änderung der Standards durch BMW möglich sein.

Margensystem: Seit 1999 versucht BMW alles, daß das Margensystem nicht mehr Gegenstand des Vertrages ist und einseitig geändert werden kann. Der Begriff "Marge" wird durch alle möglichen Kunstwörter ersetzt, man spricht von "Ausschottungspotential" und "Werksabgabepreiserhöhung". Wird die einseitige Veränderbarkeit der Standards und der Margen von der Händlerschaft geduldet, ist der Händlervertrag ein unkalkulierbares Lotteriespiel. Zudem ist eine Reduzierung der Marge um 2, sodann um weitere 3 Prozent, insgesamt also 5 Prozent angekündigt. Zusätzlich liegt der realisierbare Gesamtbonus deutlich unter dem heutigen Bonussystem und generiert teilweise hohe Kosten und hohen administrativen Aufwand." Genzows Fazit: "Zu Recht wird ein solches Angebot eines Herstellers von der Händlerschaft zurückgewiesen."