Verweisung erfordert Gleichwertigkeit

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Nur Markenwerkstatt ist wertbildender Faktor

Die Reparatur in einer „freien Werkstatt“ bietet – auch bei unterstellter technischer Gleichwertigkeit – keinen gleichwertigen Ersatz gegenüber der Reparatur in einer Markenwerkstatt. Die Reparatur in einer freien Werkstatt kann den Vermögensschaden nicht vollständig beseitigen, da nur die Reparatur in einer Markenwerkstatt am Markt einen wertbildenden Faktor darstellt, der mit der „Scheckheftpflege“ vergleichbar ist. Die Gesamtheit der Autofahrer bringt Reparaturen in Markenwerkstätten eine größere Wertschätzung entgegen als Reparaturen in freien Werkstätten. Diese Wertschätzung ist auch ein realer Wirtschaftsfaktor und kein bloß ideeller Wert.

Der Verweis auf eine konkrete günstigere Reparaturmöglichkeit setzt weiter voraus, dass dem Geschädigten insoweit ein annahmefähiges Angebot der betreffenden Werkstatt unterbreitet wird. Wird dem Geschädigten kein prüffähiges Angebot vorgelegt, kann die Gleichwertigkeit auch nicht geprüft werden. Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, eigene Nachforschungen hinsichtlich der Qualität und Gleichwertigkeit anzustellen.

Nach Auffassung des Gerichts muss das Angebot des Schädigers so konkret sein, dass der Geschädigte – ähnlich der Lage bei abweichenden (höheren) Restwertangeboten – tatsächlich nur noch zugreifen muss – nur dann kann von einer „mühelos“ zugänglichen Alternative gesprochen werden.

Der Kläger kann von der Beklagten auch den Ersatz der im klägerischen Gutachten berechneten UPE-Aufschläge verlangen, da diese zu den notwendigen Kosten der Wiederherstellung gehören, die unabhängig von der tatsächlichen Durchführung der Reparatur zu erstatten sind. Die Höhe des Kleinteilezuschlags von 8 Prozent ist nicht zu beanstanden.

Fazit

Das AG Berlin-Mitte hält eine Verweisung ohne verbindliches Reparaturangebot des benannten günstigeren Reparaturbetriebes – mangels „müheloser“ Zugänglichkeit – für unzulässig. Es stellt auch ansonsten hohe Anforderungen hinsichtlich des Nachweises der Gleichwertigkeit der benannten Reparaturmöglichkeit insbesondere vor dem Hintergrund auf, dass nur die Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt einen wertbildenden Faktor darstellt.

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