Vorsicht bei der Empfehlung als Partnerwerkstatt durch eine Versicherung

Redakteur:

Die Empfehlung als Partnerwerkstatt durch ein Versicherung klingt verlockend. Bedeutet es doch für den Chef der Autowerkstatt gut bezahlte Aufträge. Oder ist Vorsicht geboten?

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Die Empfehlung als Partnerwerkstatt durch ein Versicherung klingt verlockend. Bedeutet es doch für den Chef der Autowerkstatt gut bezahlte Aufträge. Oder ist Vorsicht geboten Der Union Autovermietung, Autovermietstation Jena, ist es gelungen, zwei Jenaer Anwälte für einen Workshop zum Thema "Schadensmanagement bei Haftpflichtschäden" zu gewinnen. Etwa 30 leitende Angestellte und Inhaber von Autowerkstätten, Vertragshändlern und Autohäusern folgten am 18. September 2003 im Jenaer Best Western-Hotel den detaillierten Ausführungen der Rechtsanwälte Ingo Hölzig und Andreas Neuendorf. Beide Juristen haben sich seit Jahren im Verkehrsrecht spezialisiert.

In ihren Fachvorträgen wiesen sie auf die Gefahren hin, die hinter einer "Kooperation" mit den Versicherungen, insbesondere im Hinblick auf das Rechtsberatungsgesetz, lauern und gaben Hinweise auf das richtige Schadensmanagement. "Es wird immer schwieriger, den wirklich entstandenen Schaden von der zuständigen Haftpflichtversicherung des Unfallgegners vollständig reguliert zu bekommen", weiß Hölzig aus Erfahrung. Versicherungen setzen ihre so genannten Partnerwerkstätten häufig unter Druck, verlangen als Gegenleistung für die vermittelten Kunden beispielsweise Rabatte oder kostenlose Bereitstellung von Ersatzwagen und drücken gnadenlos die Preise. .

Doch nicht nur Autowerkstätten und Autohäuser seien die Leidtragenden, sondern auch die Kunden. Sie fühlen sich oft verpflichtet, dem "gut gemeinten" Hinweis der Versicherung nachzukommen und geben ihr Fahrzeug statt in die  Werkstatt ihres Vertrauens in fremde Hände, weil für sie alles problemlos und einfach klingt. Doch so könne es sogar zum Verlust der Herstellergarantie kommen kommen.