Vorsicht im Umgang mit Kundendaten

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Um juristisch ganz auf Nummer sicher zu gehen, könnte ein Betrieb prinzipiell davon ausgehen, dass seine Kunden mit einer Weitergabe der Daten nicht einverstanden sind. Aber dann vergibt er gleichzeitig viele Chancen, sagt Riese: „Der Kunde wird damit faktisch zur Karteileiche. Der Betrieb kann ihn nicht mehr auf den Ablauf des Leasingvertrags hinweisen, ihm keine TÜV-Erinnerung schicken und ihn nicht zu einer Veranstaltung einladen.“ Ohnehin sei die Unterschrift des Kunden unter der Einverständniserklärung in den meisten Fällen reine Formsache. Gute 85 Prozent gäben ihre Daten frei. Und die Quote lasse sich mit einer geschickten Gesprächsführung sicher noch steigern.

Es hapert bei der Umsetzung

Problematisch gestaltet sich hingegen die praktische Umsetzung der neuen Datenschutzbestimmungen im Tagesgeschäft. Vor allem sehen noch längst nicht alle EDV-Programme entsprechende Felder vor. Für eine korrekte Bearbeitung ist es aber zwingend notwendig, dass die Dealer-Management-Systeme die Daten auch selektieren können. Ist das nicht der Fall, sendet der Händler auch die Adressen von Kunden an den Hersteller, die mit einer Weitergabe ihrer Daten nicht einverstanden sind.

Fest steht: Das novellierte Datenschutzgesetz kostet den Handel Zeit und Mühe: Denn die Betriebe müssen nicht nur die Einverständniserklärung von Neu-, sondern auch die von Bestandskunden einholen – wenngleich der Gesetzgeber ihnen dafür eine Übergangsfrist bis zum 31. August 2012 eingeräumt hat. Einige Callcenter bieten ihren Kunden übrigens an, die sogenannte Opt-in-Einverständniserklärung telefonisch und revisionssicher einzuholen.

Wettbewerbsbehörde verhängt Bußgelder

Wie brisant das Thema ist, zeigt die Tatsache, dass die Bundesnetzagentur inzwischen in neun Verfahren mehrere Bußgelder in einer Gesamthöhe von 500.000 Euro gegen Callcenter und deren Auftraggeber verhängt hat. „Wir setzen mit diesen Strafen ein deutliches Signal, dass wir Rechtsbruch nicht tolerieren“, sagt der Präsident der Wettbewerbsbehörde, Matthias Kurth.

Allein im Zeitraum zwischen Juli und Dezember 2009 habe es 28.000 Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung bei seiner Behörde gegeben. „Das nehmen wir sehr ernst und lassen keine Ausflüchte gelten“, betont er. Autohäuser seien bislang kaum betroffen, doch das könne sich schnell ändern.

Aber das neue Datenschutzgesetz muss für den Handel nicht nur negative Folgen haben. Car-Call-Geschäftsführer Markus Riewe sieht auch positive Auswirkungen: „Die Kunden werden offener für Gespräche mit ihrem Autohaus, weil sie nicht mehr mit sonstigen Werbeanrufen bombardiert werden.“

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