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Übergangszeit eingeräumt
Wie dem auch sei: Seit dem 1. September 2009 gilt die neue Verordnung, die allerdings eine sechsmonatige Übergangsfrist zulässt. Das heißt, spätestens ab dem 1. März 2010 müssen die Hersteller alle Daten für die Euro-5-Fahrzeuge liefern. Bis dahin müssen sie in der Lage sein, jeder Werkstatt in Form eines standardisierten Verfahrens vollumfänglich den Zugang zu ihren Informationsplattformen zu ermöglichen.
Passt-Thru-Technik
Und jetzt wird‘s interessant: Gerade diese beiden Punkte haben es in sich. Erstens: Diebstahlrelevante Angaben preiszugeben, war in der Vergangenheit etwas, worüber die Hersteller nicht mit sich reden ließen. Sprich: Sie enthielten diese Informationen ihren eigenen Servicebetrieben vor. Es ist unter anderem dem Engagement des Zentralverbands des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) zu verdanken, dass jetzt jede Werkstatt an diese Daten kommt. In der Praxis bedeutet das künftig eine echte Zeit- und Kostenersparnis für die Betriebe.
Zweitens: Um Arbeiten wie das Neuprogrammieren von Steuergeräten ausführen zu können, sieht die EU-Verordnung mit der ISO-Norm 22900 – analog zur amerikanischen Praxis auf Basis der SAE-Norm J2534 – den Einsatz eines kleinen Moduls vor, über das neue Daten in ein Fahrzeug einspielt werden können. Dieses „Pass-Thru“ (deutsch: durchschleifen) genannte Verfahren ermöglicht genannte Funktion erstmals nicht nur Markenbetrieben.
„Prima“, denkt sicher mancher. Jeder Kfz-Betrieb wird in die Lage versetzt, an alle Informationen zu kommen und sämtliche Arbeiten – auch elektronischer Art – ausführen zu können. Doch halt! Wer denkt, damit seien Diagnosetester überflüssig und alles, was er künftig in elektronische Werkstatttechnik investieren müsse, seien ein paar Hundert Euro, der wird enttäuscht.
Problem Datenbankzugang der Hersteller
Auch wenn die Festsetzung der Zugangsgebühren zu den Informationsplattformen der Hersteller laut EU „diskriminierungsfrei“ erfolgen muss, so sind die an die Fahrzeughersteller zu entrichtenden Entgelte nicht ohne. Ein uneingeschränkter Jahreszugang ist nicht unter 2.000 Euro zu haben – pro Hersteller!
Obwohl der Zugang über alle Fabrikate hinweg einheitlich ist, gilt das keineswegs für die Aufmachung der Dokumente. Hier bleibt alles wie gehabt: Kein Dokument und keine Anleitung gleicht der des anderen Herstellers. „Hier bietet nur ein Multimarken-Diagnosegerät eine Standardisierung für alle Marken“, beschreibt Werner Arpogaus, Geschäftsführer vom Diagnoseanbieter Texa Deutschland, die Situation und die Leistung der freien Geräteanbieter.
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