Bundesnetzagentur Wallboxen erhalten in Prüfung gute Noten

Quelle: dpa 1 min Lesedauer

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E-Autos brauchen Strom – und der kommt zuhause aus Wallboxen. Theoretisch besteht hier ein Gefährdungspotenzial. Praktisch allerdings nicht, zeigt eine Überprüfung durch die Bundesnetzagentur.

Wallboxen sind wichtig für E-Autofahrer – und laut der Bundesnetzagentur auch sicher in der Bedienung.(Bild:  Ampnet/Ford)
Wallboxen sind wichtig für E-Autofahrer – und laut der Bundesnetzagentur auch sicher in der Bedienung.
(Bild: Ampnet/Ford)

Bei einer Sicherheits-Überprüfung von sogenannten Wallboxen für das Aufladen von E-Autos hat die Bundesnetzagentur keine gefährlichen Mängel festgestellt. Alle geprüften Ladestationen hätten sicher in Betrieb genommen werden können, teilte die Behörde in Bonn mit. Bei der Benutzung habe man keine möglichen Gefahren entdeckt.

Auch die Funktechnik habe funktioniert – es sei zu keinen Störungen gekommen, berichtete die Netzagentur weiter. Allerdings bemängelten die Prüfer fehlende Kennzeichnungen. „Die Elektromobilität wächst, deswegen wird die Qualität und die Sicherheit von Wallboxen immer wichtiger“, erklärte Netzagentur-Präsident Klaus Müller laut der Mitteilung. Die Überprüfung nahm die Behörde zusammen mit dem Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW vor.

Die Bundesnetzagentur ist bei Produkten mit Funktechnik zuständig für die Marktüberwachung. Bei diesen Geräten prüft sie auch die Sicherheit. Zahlreiche Wallboxen verfügen über einen drahtlosen Zugang in das Heimnetzwerk (WLAN), um etwa mit einer Solaranlage Daten auszutauschen.

Ladestation auch für Mieter möglich

Nicht nur Hausbesitzer können sich eine Wallbox montieren lassen. Laut Verbraucherzentrale können seit Ende 2020 auch Mieterinnen und Mieter mit festem Stell- oder Tiefgaragenplatz auf dem Gelände einer Wohnanlage die Installation einer Ladestation bei ihren Vermietern auf eigene Kosten verlangen. Nur in Ausnahmefällen, beispielsweise wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht, kann der Vermieter die Installation einer Wallbox versagen.

Allerdings: Die Kosten für die Wallbox übernimmt dann vollständig der Mieter – inklusive des Rückbaus beim Auszug. So oder so muss der Eigentümer in Wohnanlagen einen Antrag bei der Eigentümergemeinschaft stellen – dieser darf in der Regel aber nicht abgelehnt werden.

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