Widerruf und Rücktritt
Wann die 14-Tage-Frist greift – und wann nicht
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Wenn Gebrauchtwagenkäufer das gekaufte Auto doch nicht haben wollen, hängt die Möglichkeit zum Widerruf davon ab, wie und wo sie den Vertrag geschlossen haben. Im Fernabsatz gibt es ein Widerrufsrecht, beim Barkauf nicht.
Ein Kaufvertrag ist dann abgeschlossen, wenn der Käufer die verbindliche Bestellung angenommen hat. Das ist der Fall, wenn er das Angebot des Verkäufers unterschreibt. Der Käufer kann dann nur noch aus dem Vertrag „aussteigen“, wenn er ein Widerrufsrecht hat. Das hat er per Gesetz, wenn er
- 1. a) Verbraucher ist und
- 2. b) ein Fernabsatzvertrag (§ 312 c BGB) oder
- 3. c) ein außerhalb der Geschäftsräume geschlossener Vertrag (§ 312 b BGB) vorliegt oder
- 4. d) ein verbundenes Geschäft aus Kauf und Darlehen
(§ 358 Abs. 3 BGB) vorliegt.
Widerrufsfrist beträgt 14 Tage
Wurde der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt, endet die Widerrufsfrist bei Fernabsatz und beim außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Vertrag 14 Tage nach der Lieferung. Aber der Käufer kann auch schon vor der Lieferung widerrufen. Der Widerruf muss dabei gegenüber dem verkaufenden Autohaus erfolgen. Ein eventuell mit dem Kauf verbundenes Darlehen ist damit ebenfalls beendet und gegebenenfalls abzuwickeln (§ 358 Abs. 1 BGB). Gab es keine ordnungsgemäße Belehrung, verlängert sich die Widerrufsfrist auf 14 Tage plus ein Jahr (§ 356 Abs. 3 BGB).
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