Arbeitsrecht Wann die elektronische Krankschreibung kommt

Von Harald Czycholl

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Mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll die Krankschreibung von Arbeitnehmern digitalisiert werden. An die Krankenkassen wird die Krankschreibung bereits elektronisch übermittelt, ab 2023 sollen die Arbeitgeber folgen. Noch gibt es jedoch einige Unwägbarkeiten.

Wenn alles klappt, kommt sie zum 1. Juli: die elektronische Krankschreibung für Arbeitnehmer.(Bild:  © nmann77 - stock.adobe.com)
Wenn alles klappt, kommt sie zum 1. Juli: die elektronische Krankschreibung für Arbeitnehmer.
(Bild: © nmann77 - stock.adobe.com)

Er ist eine Art Institution in der Arbeitswelt, befindet sich aber auf Abschiedstournee: Die Rede ist vom sogenannten „gelben Schein“, also der Krankschreibung, die Arbeitnehmer bislang vom Arzt als dreifachen Durchschlag erhielten: einmal für den Arbeitgeber, einmal für die Krankenkasse und einmal für die eigenen Unterlagen. Ab 2023 soll das Verfahren komplett digitalisiert werden. Grundlage ist ein Gesetzespaket zum Bürokratieabbau, das Bundestag und Bundesrat Ende 2019 verabschiedet haben.

Seit Jahresbeginn läuft bereits der erste Teil des Krankschreibungsverfahrens vollständig digital ab: Seither sind die Arztpraxen verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – so lautet der bürokratisch korrekte Name der Krankschreibung – digital an die jeweilige Krankenkasse des erkrankten Arbeitnehmers zu übermitteln. Damit endete eine seit dem 1. Oktober vergangenen Jahres andauernde Übergangsphase, in der beide Verfahren parallel liefen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet das konkret, dass sie die Krankschreibung mittlerweile nicht mehr selbst an die Krankenkasse schicken müssen.