Elektromobilität Warten auf die Förderkriterien

Von Doris S. Pfaff 2 min Lesedauer

Kunden und der Autohandel warten auf die Veröffentlichung der Förderkriterien zur neuen Kaufprämie für Elektrofahrzeuge. Sorgen, dass das aktuelle EU-Maßnahmenpaket, der „Industrial Accelerator Act", die E-Förderung gefährden könnte, gelten jedoch als unbegründet.

Immer noch nicht sind die Einzelheiten zur der neuen E-Prämie bekannt. Im Mai sollen Anträge gestellt werden. Doch was genau gefördert werden darf, ist noch unklar. (Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Immer noch nicht sind die Einzelheiten zur der neuen E-Prämie bekannt. Im Mai sollen Anträge gestellt werden. Doch was genau gefördert werden darf, ist noch unklar.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Seit Jahresbeginn warten Kunden und Autohandel auf die Veröffentlichung der neuen Kaufförderung für Elektrofahrzeuge. Bis Ende Februar sollten die Förderrichtlinien vom zuständigen Bundesumweltministerium bekanntgegeben werden, hatte der Bund angekündigt. Inzwischen ist März erreicht. „Langsam wird es zeitlich sehr eng“, sagt Jürgen Hasler, ZDK-Hauptgeschäftsführer. Denn insbesondere zu den ab diesem Jahr wieder förderfähigen Plug-in-Hybriden bestehen viele offene Fragen.

Ab 1. Mai soll laut Bundesumweltministerium das Antragsportal geöffnet sein. Vermutet wird, dass wie in der Vergangenheit wieder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig sein wird.

Medienberichten zufolge könnten die aktuellen EU-Pläne für die Verzögerung verantwortlich sein. Das will Hasler nicht ausschließen. Dass die deutsche Kaufprämie aber durch Brüssel nun in Frage gestellt sein könnte, hält der ZDK-Referent für unwahrscheinlich und verweist auf die Mitteilungen des Bundesumweltministeriums. Das hatte bereits am 27. Februar in seinen FAQs zur Kaufprämie Stellung dazu bezogen. „Diese Entwürfe haben keine Auswirkungen auf die aktuelle Förderfähigkeit von Elektrofahrzeugen. Das Förderprogramm der Bundesregierung wird auf Grundlage der aktuell geltenden Rechtslage umgesetzt“, heißt es dort.

Hintergrund ist der „Industrial Accelerator Act", ein Maßnahmenpaket der EU-Kommission. Es soll den Ausbau erneuerbarer Energien (Solar, Wind) beschleunigen, um die europäische Industrie energieunabhängig, wettbewerbsfähig und klimaneutral zu machen. Das betrifft auch die europäische Autoindustrie. Sie soll gegenüber den USA und China unabhängiger werden. Daher sollen es auch neue Regelungen für Autobauer und potenzielle E-Auto-Käufer geben.

Für E-Auto-Kaufprämien könnten künftig in EU-Ländern spezielle Auflagen gelten. Etwa, dass Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeuge künftig nur dann von Förderprämien profitieren können, wenn diese innerhalb der EU montiert werden. Außerdem sollen mindestens 70 Prozent der gesamten Komponenten der E-Autos aus der EU stammen, wenn sie förderfähig sein sollen. Eine Ausnahme soll es bei der Batterie geben.

Das Gesetzgebungsverfahren der Europäischen Union, in dem das Europäische Parlament und der Rat den Vorschlag beraten, startet erst jetzt. „Verbindliche rechtliche Vorgaben liegen erst nach Abschluss dieses EU-Verfahrens vor und mit Inkrafttreten der entsprechenden EU-Regelung“, so Hasler.

Zudem habe die Bundesregierung angekündigt, die nun vorgelegten EU-Präferenzregelungen zu prüfen und gegebenenfalls später in das Förderprogramm zu integrieren. Nicht ausschließen will Hasler jedoch, dass die Bundesregierung den Entwurf der EU abgewartet hat, um schon im Vorfeld die Förderkriterien entsprechend an die späteren EU-Vorgaben anzupassen.

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