Wartung statt Sachmangel

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Wartung und Inspektion sind für den Kfz-Betrieb ein wirksamer Schutz vor Ansprüchen aus der Sachmangelhafung. Zu diesem Ergebnis kommt das OLG Düsseldorf.

Eine ordnungsgemäße Wartung oder Inspektion verhindert sachmangelrelevante Defekte. Zu diesem Ergebnis kommt ein Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf, auf das Rechtsanwalt Dr. Jürgen Creutzig hinweist.

Ein normaler Verschleiß des Fahrzeuges rechtfertigt keine Reklamation im Sinne eines Sachmangels. In der immer wieder streitigen Frage, ob es sich bei einem technischen Defekt an einem Gebrauchtwagen um Sachmangel oder Abnutzung handelt, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf zusätzlich Klarheit geschaffen.

Tritt ein technischer Defekt an einem Gebrauchwagen auf, stellt sich für die Beteiligten die Frage, ob er die Folge eines altersbedingten Verschleißes ist oder ein Sachmangel vorliegt. Im letzteren Fall haftet der verkaufende Händler, im ersteren Fall in der Regel nicht. Diesen Grundsatz hat das OLG Düsseldorf in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 08.02.2007 noch einmal klar gestellt (Az. 1 U 180/06). Darauf macht Rechtsanwalt Dr. Jürgen Creutzig aufmerksam.

Handlungsanweisung für die Werkstatt

Dem Urteil zufolge hafte der Verkäufer nicht für normalen Verschleiß, erläutert Creutzig. Das gelte auch für einen nach Übergabe des Gebrauchtwagens fortschreitenden normalen Verschleiß und unabhängig davon, wie sich der Verschleiß auf das Verschleißteil selbst oder auf andere Teile auswirkt. Folglich sei es kein Sachmangel, wenn nach Übergabe des Gebrauchtwagens ein Defekt auftritt und er auf normalen Verschleiß an einem Verschleißteil zurückzuführen ist.

Anders sieht die Rechtslage laut Creutzig aus, wenn der normale Verschleiß nach Übergabe des Fahrzeugs einen Defekt auslöst, den der Verkäufer oder der Vorbesitzer hätte verhindern können. In diesen Fällen sei der Defekt als Sachmangel zu werten, für den Verkäufer haftet. Das Gericht gab für die Praxis einen klaren Hinweis, durch welche Maßnahmen ein solcher Defekt verhindert werden kann: durch Wartung oder Inspektion. "Das Urteil ist aus der Sicht der Fachwerkstatt positiv zu bewerten, zeigt es doch auf, welche Bedeutung regelmäßige Wartung und Inspektionen für einen Gebrauchtwagen haben", schreibt Creutzig in einer Stellungnahme zum Urteil.