Fachtagung Was bei der Geldwäsche-Prävention zu beachten ist
Unter das Geldwäschegesetz fällt bekanntlich auch der Automobilhandel. Händler sind verpflichtet, alles zu tun, um es Kriminellen zu erschweren, mit dem Autokauf ihr Geld zu waschen. Worauf es dabei ankommt, erfahren Händler bei einem Seminar.
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Seit Jahren steht der Autohandel verstärkt im Fokus beim Kampf gegen Geldwäsche. Schließlich geht es beim Autokauf meist um hohe Beträge, die nach wie vor gerne bar bezahlt werden. Allerdings sind Barzahlungen ab einer Höhe von 10.000 Euro an strenge Bedingungen geknüpft, die der Händler erfüllen muss.
Unter dem Titel „Geldwäscheprävention im Automobilhandel“ widmet sich das TAK-Seminar „5. Fachtagung Geldwäscheprävention im Automobilhandel“ dabei verschiedenen Aspekten. So informieren Angehörige der Geldwäscheaufsicht/-prävention der Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe darüber, wie Händler Risiken in ihrem Betrieb minimieren können.
Umgang mit Verdachtsmeldungen
Weiterhin beschäftigt sich das Seminar mit der Frage, wie Angestellte in Autohäusern mit Verdachtsmeldungen und mit Barzahlungen umgehen sollten. Außerdem geht es um die Art der Bezahlung, um neue Identifizierungsverfahren sowie um Fälle von Geldwäsche im Autohaus, mit denen sich die Justiz in der Vergangenheit beschäftigen musste.
Das TAK-Seminar findet am Dienstag, 17. Mai, von 10 bis circa 16:30 Uhr als Hybridveranstaltung in Köln statt. Weil die Plätze begrenzt sind, besteht auch die Möglichkeit, online teilzunehmen.
Veranstalter ist der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Geldwäscheprävention und der Akademie des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (TAK).
Anmeldungen per Mail bei der TAK sind bis zum 2. Mai möglich. Weitere Informationen und das detaillierte Programm bietet die TAK auf ihrer Internetseite.
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