Wasserstoff gilt als wichtiger Energieträger, um die Wirtschaft CO2-neutral umzubauen – auch im Straßenverkehr. Doch Produktion und H2-Infrastruktur kommen nicht in Gang. Nun macht die EU den Weg frei für nationale Investitionen.
Wasserstoff soll als Energieträger dazu beitragen, die Wirtschaft zu dekarbonisieren. Noch sind aber viele Investitionen nötig.
(Bild: Mercedes-Benz)
Der Nationale Wasserstoffrat dringt auf einen schnelleren Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft in Deutschland. Vier Jahre nach der Formulierung der Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS) stocke der Wasserstoffhochlauf, hieß es in einer am Freitag beschlossenen Stellungnahme. Der Standort laufe Gefahr, im internationalen Vergleich den Anschluss zu verlieren. „Ohne wirksame Maßnahmen drohen die in der NWS verankerten Ziele verfehlt zu werden – trotz der (...) in jüngster Zeit angestoßenen Projekte und Initiativen.“ Die Stellungnahme richtet sich vor allem an politische Entscheidungsträger aller Ebenen.
Zwar gebe es viele Bekenntnisse zu Wasserstoff als wichtige Säule zur Dekarbonisierung der Wirtschaft. „Allerdings klafft eine immer größere Lücke zwischen dem politisch definierten Ambitionsniveau auf nationaler und europäischer Ebene und dessen praktischer Umsetzung.“ Diese Lücke spiegele sich unter anderem in der Differenz zwischen geplanten Wasserstoffprojekten und finalen Investitionsentscheidungen wider. „So liegt die geplante Wasserstoff-Erzeugungsleistung im Jahr 2030 bei über 10 Gigawatt, eine Investitionsentscheidung liegt jedoch nur bei Projekten mit insgesamt 0,3 GW vor.“
Eine Tür aufgemacht für weitere Fortschritte hat nun die Europäische Union. Sie erlaubt Deutschland, rund drei Milliarden Euro in seine Wasserstoff-Infrastruktur zu investieren. Damit würden Fernleitungen errichtet, mit denen die Nutzung von klimafreundlichem Wasserstoff durch Industrie und Verkehr hochgefahren werden soll, teilte die Brüsseler Behörde am Freitag (21. Juni) mit. Die positiven Auswirkungen der Beihilfen seien größer als der potenzielle Schaden, der etwa durch Wettbewerbsverzerrungen entstehen könne, so die Kommission.
Modelle und Infrastruktur fehlen
Die erste große Leitung soll 2025 in Betrieb genommen werden. Ein vollständiges Kernnetz soll 2032 fertig sein. Konkret sollen Unternehmen in Form von staatlichen Garantien unterstützt werden, durch die sie günstige Darlehen erhalten können. Damit könnten Verluste, mit denen zu Beginn des Projekts gerechnet wird, gedeckt werden. Die staatliche Förderbank KfW soll Darlehen gewähren, deren Zinsen unter den Marktsätzen liegen.
Auch im Personen- und Güterverkehr fehlt es noch an Wasserstoff-basierten Angeboten. Der Toyota Mirai wird in geringen Stückzahlen verkauft, in den USA hat Honda – ein Wasserstoff-Pionier – nun den Bau des CR-V e:FCEV angekündigt. Ansonsten experimentieren einige Nischen-Anbieter mit Wasserstoff als Kraftstoff, etwa Pininfarina mit dem Enigma GT. Früher zu erwarten sind H2-Antriebe in Lkw. Volvo etwa strebt Straßentests mit entsprechenden Zugmaschinen ab 2026 an. Allerdings fehlt es noch an Wasserstoff-Tankstellen. Laut H2-Mobility gab es im Jahr 2023 gerade mal 91 Anlaufstellen für H2-Fahrzeuge in Deutschland.
Verlässliche Rahmenbedingungen angemahnt
In energieintensiven Unternehmen sei zuletzt die Unsicherheit gewachsen, ob Wasserstoff und Wasserstoffverbindungen in ausreichenden Mengen und zu geeigneten Konditionen verfügbar sein werden, mahnte der Wasserstoffrat. „Schaffen wir jetzt keine verlässlichen Rahmenbedingungen und einen schnellen Aufbau und Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft, droht eine Verlagerung von Wertschöpfungsketten ins Ausland – mit entsprechenden Verlusten von Arbeitsplätzen und Einbußen bei der Wettbewerbsfähigkeit vieler weiterhin auf gasförmige Energieträger angewiesene Wirtschaftszweige“, hieß es weiter.
„Die Deindustrialisierung ist keineswegs eine Drohkulisse – sondern eine reale Gefahr“, sagte die Vorsitzende des Wasserstoffrats, Katherina Reiche. „Nur mit Wasserstoff können wir Wertschöpfungsketten stärken, Schlüsselindustrien in Deutschland halten und unsere Klimaschutzziele erreichen.“
Flankierende Fördermaßnahmen und Importstrategie
Der Rat forderte unter anderem flankierende Fördermaßnahmen der öffentlichen Hand sowie staatliche Bürgschaften. Ohne solche Maßnahmen könne die Kostenlücke für Wasserstoff im Wettbewerb zu den heutigen fossilen Energieträgern nicht geschlossen werden. „Diese Instrumente sind zentral, um die unterschiedlichen Risiko- und Wirtschaftlichkeits-Erwartungen sowie die Finanzierungsbedingungen von Wasserstoffproduzenten und -abnehmern auszugleichen.“ Dringlich sei auch eine zeitnahe Veröffentlichung der angekündigten Importstrategie der Bundesregierung.
Dem von der Bundesregierung berufenen Wasserstoffrat gehören 26 Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft an. Das Gremium berät den Staatssekretärsausschuss für Wasserstoff bei der Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie. Vorsitzende ist die Chefin des zum Energiekonzern Eon gehörenden Energiedienstleisters Westenergie, Katherina Reiche. Von 1998 bis 2015 hatte sie für die CDU im Bundestag gesessen.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.