Kfz-Gewerbe Sachsen
Weiterer Landesverband prüft ZVK-Austritt
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Wie bereits Hessen und Baden-Württemberg erwägt das Kfz-Gewerbe Sachsen seinen Austritt aus dem ZVK. Für die Innungen soll sich dadurch jedoch nichts ändern, insbesondere nicht im Bereich der AÜK.
Für den ZVK steht eine dritte Kündigung im Raum. Auf der Mitgliederversammlung des sächsischen Kfz-Gewerbes am Freitag (14. November) gaben die Delegierten der Innungen dem Vorstand des Landesverbandes den Auftrag, die Auswirkungen einer Kündigung der Mitgliedschaft im Zentralverband des Kraftfahrzeuggewerbes (ZVK) zu prüfen.
Sollte es für die Mitgliedsbetriebe keine negativen Auswirkungen geben, beispielsweise dass die Innungen nicht mehr die AÜK durchführen dürfen, kann der Landesverband Sachsen die Mitgliedschaft im ZVK aufkündigen. Der Schritt würde dann für das Jahr 2027 wirksam. Damit folgt Sachsen den Ankündigungen von Hessen und Baden-Württemberg, die ebenfalls ihren ZVK-Austritt prüfen wollen.
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