D&O-Versicherungen Wenn Führungskräfte Fehler machen

Von Harald Czycholl-Hoch 7 min Lesedauer

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Führungskräfte können für ihre Fehler zur Rechenschaft gezogen werden. Auch Chefs kleiner und mittlerer Betriebe müssen unter Umständen mit ihrem Privatvermögen haften. Welchen Risiken Führungskräfte ausgesetzt sind und wie sie sich absichern können.

Wer in einem Unternehmen Verantwortung übernimmt, der haftet auch für Fehlentscheidungen.(Bild:  © Chanelle Malambo/peopleimages.com - adobe.stock.com)
Wer in einem Unternehmen Verantwortung übernimmt, der haftet auch für Fehlentscheidungen.
(Bild: © Chanelle Malambo/peopleimages.com - adobe.stock.com)

Die Nachricht schlug im Sommer 2019 ein wie eine Bombe: Die Autohausgruppe Dirkes aus Köln war zahlungsunfähig, Geschäftsführer Frank Perez hatte im Juni zunächst einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Schon im August mündete das Sanierungsverfahren in eine Regelinsolvenz. Mangels Fortführungsperspektive wurde ein Großteil der 220 Beschäftigten freigestellt. Und Hunderte Kunden, die Anzahlungen geleistet oder auch bereits den vollständigen Kaufpreis für ihr Fahrzeug beglichen hatten, fürchteten um ihr eingesetztes Geld. Denn die Autohausgruppe hatte die Geldsummen kurz vor der Pleite nicht mehr an die entsprechende Herstellerbank transferiert, die bis dahin noch im Besitz des jeweiligen Fahrzeugs war – Fahrzeugbrief inklusive. Schon bald nahm die Staatsanwaltschaft Köln Ermittlungen gegen Geschäftsführer Perez und 17 weitere Führungskräfte der Handelsgruppe auf, unter anderem wegen Insolvenzverschleppung und diverser Betrugsdelikte. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die Autohausgruppe noch Verträge geschlossen und Kundengelder entgegengenommen hatte, als die Insolvenz bereits unabwendbar war. Hatten die Führungskräfte das Unternehmen und seine Kunden also bewusst geschädigt – und mussten sie deshalb persönlich dafür geradestehen?

Haftung mit Privatvermögen

Ob privat oder bei der Arbeit: Fehler passieren – auch Führungskräften. „Da diese eine enorme Verantwortung tragen und komplexe Prozesse sowie betriebliche Zusammenhänge steuern, ist ihr Risiko, Fehlentscheidungen zu treffen, meist deutlich höher“, sagt Michael Staschik von der Nürnberger Versicherung. Ob sie bei einem inhabergeführten Unternehmen, einer klassischen GmbH oder einer Aktiengesellschaft arbeiten, spielt dabei keine Rolle. „Entsteht durch eine falsche Entscheidung ein Schaden am eigenen Betrieb oder an Dritten, müssen Führungskräfte uneingeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen dafür haften“, erklärt Staschik. Auch Betriebs- oder Teamleiter von kleinen und mittleren Unternehmen können zur Rechenschaft gezogen werden. Viele Führungskräfte sind sich des Risikos nicht bewusst, obwohl es ihren finanziellen Ruin bedeuten kann: „Schadenersatzforderungen können schnell in die Millionen gehen und unter Umständen zu einer Privatinsolvenz führen“, betont Staschik.