Schadensrecht Wettlauf mit der Zeit: Erst verkauft oder erst überboten?

Von Rechtsanwalt Joachim Otting 6 min Lesedauer

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Immer wieder attackieren Versicherer den Restwert aus einem Schadengutachten mit Überangeboten. Neuerdings tun sie das auch mit örtlichen Überangeboten. Doch die Aussicht auf Erfolg ist begrenzt.

Nach einem Unfall geht es immer um die Schadenregulierung mit der Versicherung.(Bild:  © Panumas - adobe.stock.com)
Nach einem Unfall geht es immer um die Schadenregulierung mit der Versicherung.
(Bild: © Panumas - adobe.stock.com)

Ist ein Unfall der Anlass für den Kunden, ein neues Fahrzeug zu kaufen, stellt sich oft die Frage, ob der Händler das verunfallte Fahrzeug zum gutachterlich festgestellten Restwert ankaufen soll. Theoretisch bietet ihm der Weiterverkauf die Chance auf eine Marge.

Doch bei Kaskoschäden ist das selten lukrativ. Zum einen, weil dort in der Regel ein vom Versicherer beauftragter Schadengutachter agiert. Zum anderen, weil der Versicherer über sein in den Kaskoverträgen verbrieftes Weisungsrecht durchsetzen kann, dass das Höchstgebot aus einer der Restwertbörsen angesetzt wird. Umstritten ist nur, ob auch Angebote von ausländischen Bietern relevant sind.