Neues Gewährleistungsrecht ZDK beantwortet aktuelle Fragen aus der Praxis
Seit Januar gilt das neue Gewährleistungsrecht. Die Änderungen führen weiterhin zu Unsicherheiten im Autohandel. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat nun alle Fragen, die sich bislang dazu im Handel stellten, in einem Fragen- und Antwortenkatalog zusammengefasst.
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Dass das neue Sachmangelhaftungsrecht im Autohandel für Unruhe sorgen wird, hatte sich bereits im vergangenen Jahr abgezeichnet. Schließlich haben die neuen Regelungen für die Mängelhaftung große Auswirkungen auf die Alltagspraxis im Fahrzeugverkauf. Ein wichtiger Themenbereich ist dabei die Gewährleistungspflicht bei digitalen Geräten.
Die Fragen, die sich für den Autohandel zu den neuen Regelungen bislang aufgetan haben, hat der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) beantwortet und entsprechende Empfehlungen formuliert. ZDK-Juristin Marion Nikolic erläutert: „In vielen Bereichen kann hierzu bislang lediglich auf den Wortlaut der gesetzlichen Regelungen sowie auf die Ausführungen des Gesetzgebers im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zurückgegriffen werden.“
Gewährleistungsrecht im Kfz-Gewerbe
Broschüre zur neuen Sachmangelhaftung
Das treffe vor allem auch auf die „Aktualisierungsverpflichtung bei digitalen Produkten oder digitalen Elementen“ zu, ein laut Nikolic „absolutes Novum im Schuldrecht“ und „eine Abkehr vom bisherigen System der Mängelhaftung“.
Deshalb seien diese Themen auch für die Rechtsprechung „ein völliges Neuland“ und könnten im Laufe der Zeit durch entsprechende Rechtsprechungen auch anders ausgelegt werden. Der Verband werde deshalb seine Liste mit FAQs (engl. für „frequently asked questions“, also „häufig gestellte Fragen“) dazu stetig aktualisieren. Der FAQ-Katalog und die Broschüre „Sachmangelhaftung nach der Schuldrechtsreform 2.0“ können im ZDK-Intranet abgerufen werden. In der Broschüre sind die neuen Regelungen, die seit 1. Januar 2022 gelten, sehr detailliert erklärt.
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